Ist Ersatzrad oder Pannenset Pflicht?

  • Mal ganz allgemein gefragt:


    Ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein Hilfsmittel (Ersatzrad, Pannenset oder dergleichen) im Auto mitzuführen, mit dem man einen Platten wiederherstellen kann, wenn ab Werk etwas derartiges verbaut war? Antworten bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage, denn Aussagen á la "Soweit ich weiß" oder "Mir hat mal ein Polizist gesagt" sind im Ernstfall wertlos, wenn der TÜV das HU-Siegel verweigert...


    Hintergrund: Da ich ADAC-Mitglied bin und auch zuhause immer den Reifensatz der anderen Saison liegen habe, würde ich bei meinem anderen Auto gerne das dortige vollwertige Ersatzrad incl. Werkzeugsatz aus Gewichtsgrunden rausnehmen. Aber wenn ein solches Hilfsmittel laut StVZO vorgeschrieben oder dies Bestandteil der herstellerseitigen Typzulassung des Fahrzeugs wäre, dürfte ich es natürlich nicht weglassen.


    Viele Grüße, DerFanta

    „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ – Konfuzius


    2014er Opel Corsa D 5-Türer 1.4 (74 kW) INNOVATION in Argonsilber – Tuning-Tagebuch
    2006er Opel Corsa D 5-Türer 1.2 (59 kW) COSMO in Champagner Silber bis 2015
    1993er Opel Astra F 5-Türer 1.6 Si (74kW) Sportive in Spektralblau bis 2010

  • Dazu kann ich sagen habe TÜV bekommen ohne Ersatzrad (was die 1,6er t eh nicht haben) und ohne Pannenset sowie leer geräumten Kofferraum sowie Rücksitzbank.

  • NEIN ist keine Pflicht da nichts in der StvO steht, es müssen genau zwei Teile mitgeführt werden im Auto und das sind Warndreieck und Erste Hilfe Set.


    Hättest du aber auch ohne einen neues Thema aaufmachen in 2 min Googeln herausgefunden bei Ungefähr 2.890 Ergebnisse ;)


    Und da es keine Rechtsgrundlage gibt kann man auch keine hier reinschreiben :top:

  • Danke für die bisherigen Antworten, wenn es auch nur Selbsterfahrungen sind.


    @Mad81: Ich habe durchaus gegooglet unter Verwendung verschiedener Suchbegriffe und bin dabei zu einem anderen Schluss gekommen als Du - vermutlich weil ich mehr als nur die ersten drei Seiten der Google-Ergebnisse gelesen habe... ;) Du kannst also belegen, dass ein Pannenset, Notrad oder Ersatzrad NIEMALS Bestandteil einer herstellerseitigen Typzulassung eines Kraftfahrzeugs ist? Denn andernfalls ist das Mitführen desselben bei den betreffenden Fahrzeugen durchaus Pflicht!


    Viele Grüße, DerFanta

    „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ – Konfuzius


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  • Wollte nur mal sehen ob hier jemand aufpasst :lol: Richtig ich habe sogar 4.Stück im Auto weil man in Frankreich für jeden Insasse eine braucht dort Fahre ich öfter mal rüber :top:

  • In Deutschland hat der Gesetzgeber es aber wider etwas lasch formuliert. Sprich man muss eine Weste durch die Gegend karren, anziehen muss man sie deshalb aber noch lange nicht.

  • @Schmidti


    Der Gesetzgeber hat auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste verzichtet. Hier setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer.


    Auf einem anderen Blatt steht dann nähmlich was sagt die KFZ Versicherung wenn man Sie nicht Tragen würde und man dadurch z.B angefahren wird ? :/