Neuwagenkauf: gesetzliche Gewährleistung (nicht Herstellergarantie)

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung beim Neuwagenkauf.
    Kann man die gesetzliche Gewährleistung (nicht die Herstellergarantie, die gilt ja händlerunabhängig) nur bei dem Händler einfordern, bei dem man gekauft hat?


    Hintergrund:
    Bei der gesetzlichen Gewährleistung hat man ja mehr Rechte als bei der Herstellergarantie. Z.B. gibt es bei der gesetzl. Gewährleistung grundsätzlich das Recht auf Preisreduktion oder Wandlung (Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises, ggf. abzügl. einer Nutzungspauschale), wenn ein Mangel nach zwei maligen Reparaturversuchen nicht abgestellt werden kann.
    Bei der Herstellergarantie hat man dieses Recht normalerweise nicht.


    Dann erscheint der Kauf bei einem Billighändler wie z.B. Opel-Mauerhoff gar nicht mehr so vorteilhaft, wenn er viele hundert Kilometer weit weg ist und man theoretisch wegen jedem Gewährleistungsfall zu ihm hinfahren müsste.


    Gruß
    Wusel666

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  • Hallo Wusel666.


    Ich denke das Du hier einiges durcheinander bringst......
    Schau Dir das folgende Dokument an und Dir wird einiges klarer !


    http://www.ihk-limburg.de/Site…/Kauf_Gewaehrleistung.pdf



    Gruß


    Michael

  • wieso durcheinander?
    In dem von Dir verlinkten Dokument steht's doch genauso drin wie ich es geschrieben habe:
    Wenn die Reparatur des Mangels fehlschlägt, habe ich im Gewährleistungsrecht das Recht auf Minderung oder Wandlung (Rückgabe).


    ABER:
    Dieses Recht ist nur in der (gesetzlichen) Gewährleistung veranker, NICHT in der Herstellergarantie, das ist was ganz anderes!
    Beides ist völlig unabhängig voneineinander und der Kunde kann wählen, was er im Einzelfall in Anspruch nimmt.


    Meine Frage ging dahin, ob ich das o.g. Recht auf Minderung/Wandlung aus der gesetzlichen Gewährleistung nur bei dem Händler habe, wo ich den Wagen auch gekauft habe.
    Mittlerweile bin ich 100% sicher, dass dies so ist.


    Wie gesagt, meine Frage hat NICHTS mit der Herstellergarantie zu tun. Dass man diese bei jedem Opel-Händler bekommt, ist klar.
    Nur hat man bei der Herstellergarantie eben NICHT das Recht zur Minderung/Wandlung, selbst wenn der Wagen x-mal versucht wurde, zu reparieren (kann ggf. eine Odyssee ohne Ende werden).
    Recht auf Minderung/Wandlung hat man eben nur aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung, die man aber nur bei dem Händler bekommt, bei dem man auch gekauft hat!


    Und genau da fangen die Probleme an, wenn man bei einem viele Hundert Kilometer entfernten Händler gekauft hat. Für den Fall, dass man später das Recht auf Minderung/Wandlung wahrnehmen möchte, MUSS man im Fall des Falles zu diesem Händler hin. Aber wer bringt sein Auto schon so weit weg zur Reparatur?


    Gruß
    Wusel666

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