Beiträge von thomas56

    Zitat

    Original von EASTSIDE_OPC
    ...warum es nicht eingetragen wurde, weiß ich nicht....


    wahrscheinlich weil du nicht den Auftrag erteilt hast, deinen Wagen beim TÜV vorzuführen ;)

    @Mabrö
    korrekt. Wenn z.B. H&R eine ABE für Tieferlegungsfedern ausstellt, bezieht sich diese natürlich nur auf die Federn, natürlich nicht auf weitere Veränderungen am Fahrwerk. Dies wäre unter Umständen äußerst fatal für H&R.

    Zitat

    Original von POMBEARS
    Auch bei den H&R-Federn!!! :]
    Tieferlegungsfedern ersetzen doch aaber niemals die Serienfedern...zumindest nicht, wenn se kürzer als die Serienfedern.
    Siehe Punkt 0. der ABE !
    Die ABE ist für die Teile uund nach Einbau laut ABE muss das Fahrzeug dem Gutachter vorgeführt werden!
    Loos ab zum TÜV.... ;(;)


    Bitte die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nicht mit einem Teilegutachten verwechseln !!


    Aber auch ich rate, um einfach auf der sicheren Seite zu sein, Fahrwerksänderungen immer abnehmen und eintragen zu lassen :]

    dies ist wirklich ein heikles Thema :]


    H&R bietet beispielsweise Tieferlegungsfedern mit ABE an. Und hier hat Technorist völlig recht. Diese ABE gilt nur für den Austausch der Serienfedern. Sobald die Rad/Reifenkombination auch verändert wird, ist diese ABE nur noch Makulatur.


    Empfehlung: Im Zweifel immer eintragen lassen !! Da kann es auch zu keinen Problemen mit unseren "Freunden" kommen.

    Zitat

    Original von flex-didi
    Allerdings, sowas sollte wirklich reiflich(er) angegangen werden !
    Sonst stottert man am Ende noch fortlaufend ab was schon längst geschrottet ist...


    in der Tat X( aber Hauptsache OPC fahren. Kann ich auch nicht ganz verstehen :(