Beiträge von flex-didi

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    Original von Storki
    ...der meister meinte das der LMM is kaputt. kann das sein?? geht der motor dann in ein notlauf ?.


    durchaus, den dieser würde ihm ansonsten präzise daten liefern die er nicht hat, also zückt er ein notlaufprogramm mit festen standard-parametern heraus, alles halt gezügelt um noch halbwegs in bewegung zu bleiben.

    wenn´s den selben umfang/aufwand hat, dein insp.-heft entsprechendes dazu listet und du das mit abgibst/besprichst, im Weiteren vorab (!) klärst ob man es duldet, dass Öl selber mitgebracht wird (evtl. dafür eine Entsorgungspauschale zu entrichten ist !)....
    wieso nicht ?!


    PS: Das mit dem Öl ist freilich ein Sparfaktor, der halt auch den FOH um entsprechendes bringt (s.a. Restaurant Getränkepreise), von daher sollte man es freundlich absprechen.

    Joh, vor Ort mußte ich noch nie was regeln (HDI), immer telefonisch mit einer "ordentlichen" Festnetznummer in Mainz/Wiesbaden !
    Aber so bleibst du ja quasi im selben Haus, man honoriert ja auch langjährige Mitgliedschaft, bzw. wenn noch andere Versich. über diese laufen...

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    Original von Newcomer´10
    das wäre ja mal wieder der Hammer, wenn es wirklich nicht legal wäre!!!


    manche Autos haben doch überhaupt keine 3.Bremsleuchte und wenn man hinter Marco her fährt, dann sieht man das Bremslicht genau so gut wie vorher!!!!! aber naja...............


    das ist fakt (!), bzw.
    nur weil bei ebay gleichfalls die meisten bremslicht-aufkleber-angebote nicht den hinweis haben "nicht zulässig im bereich der StVO", wird es nicht "hammer" legal !


    joh, solche haben bestand-schutz und müssen die 3.bremsleuchte auch nicht nachrüsten (geschweige der doppelbremslichter-tannenbaum-konstruktionen auf den Hutablagen i.d. 80er'n ;o)


    Dein empfinden vom hinterherfahren und was man angeblich "genau so gut" ist relativ und hat nix mit dem Ist-Bestand in gesetzlichen Regelungen zu tun.


    Wenn bei "Mensch ärgere dich nicht" sich einer nicht an die Spiel-Regeln hält aber es ganz toll findet, hast du doch auch keinen Spaß mehr dran, oder (?)!

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    Original von Newcomer´10
    wäre es mein Corsa gewesen, hätte mich die Polizei wahrscheinlich gleich einbuchten können...................


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    Eligos
    Also ich war auch kurz davor smile aber bringt ja auch nix..................


    So ist es ! Alles andere stellt einen selbst dann nicht besser da, bzw. ganz im Gegenteil (!), mit dem Straftatbestand der Körperverletzung beschäftigt sich dann die StA mit Dir selbst darauf !
    Im ggs. zu dem Übelkeit-Täter, der hier wohl kaum den Straftatbestand einer vorsätzlichen Sachbeschädigung erfüllt hat !

    @sevo...: nö versaut mir nix, nur würde ich auf sowas mündliches nix geben aber evtl. ist ja eine aussage vom kompetenzteam (s.a. hier: http://corsa-d.de/thread.php?t…ght=&hilightuser=0&page=9
    "...
    Veränderung des Scheinwerfers, keine ABE dazu, also MUSS es eingetragen werden um das ganze zu legalisieren.


    Wenn es exakt die selbe Form hat wie verfügbare Scheinwerferblenden, kann man deren Papiere als Eintragungshilfe hinzuziehen, aber die Folie ist nicht geprüft und somit nicht mit den Papieren zu verwenden. Hat ja auch nicht die Teilenummer drauf, wie die Blenden..."
    beitrag von kOax)...
    glaubwürdiger ?!