Zeugen sind vorhanden + bekannt (personalien ?) :
ok, das ist schon mal gut
eine polizeil. unfallaufnahme sichert nicht alles ab* (ledigl. den Ordnungswid./strafrechtl.),
Für die unfallbeteiligteng zu meist gedacht+gewünschtes, ist nämlich die zivilrechtl./ schadensregulierung, die bleibt nämlich letztlich in eigener, bzw. mit rechtsbeistand/anwalt zu verfahrener sache obliegen !
sollte hier bei bagatellschaden tatsächlich mehr (altschäden) repariert werden als es im verhältnis steht, wird man sich mit seiner versicherung auseinandersetzten müssen ob man halt doch einen gutachter vor der reparatur noch alles anschauen lässt.
es ist aber andererseit auch tückisch, was oberflächlich nach wenig ausschaut, die stoßfänger "plobben" wieder heraus, das verformte blech darunter, bzw. beschädigte aggregate (kühler, etc.) nicht alles sofort offensichtlich, lässt des öfteren zu niedrig erscheinende schadenshöhen annehmen.
hast du fotos ?
bei 200-300 EUR gerechnet, hattes du wohl optisch nur einen lackschaden vorgefunden ?!? bzw. mit schrittgeschwindigkeit draufgehalten ?
was für ein fahrzeugtyp, alter, ist es beim anderen ?!?
womit begründet er jetzt den 5-fachen rep.-aufwand ?
*)sind weder zeugen noch gutachter !