Club vorstellung oder Clubarea oder sowas in der art
Beiträge von OnkelHarry
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müsst er ja alles baby blau lacken......
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:D:D:D na wenn du die polizei dann mit 300 Überholst vieleicht
na ich hab se auf jeden fall mit den neuen felgen eintragen lassen und bin wenn was passiert ausm schneider.....
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Zitat
Original von Holy_Moly
So wild wird es wohl nicht sein, dass man dafür einen dranbekommen kann.
würde ich nicht so sehen wenn der Versicherungsschutz weg ist kann das schön Teuer für dich Werden wenn du nen Unfall verursachst....
aber ich seh da auch nicht durch irgendwie wiederspricht sich H&R mit Ihrer ABE Selber....
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hab mein dranne :D:D:D aber bei mir passt er genau.... ist bei dir auch opel auf der verpackung angekreutzt gewesen?
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hatte ich schon probiert... auch nicht.....
ich bin bestimmt einfach zu schwach dafür
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Zitat
Original von KingTim
Ach ist ein Kinderspiel!2.Wischer abmontieren (aussen) Klappe hochheben und Die Mutter lösen, müsste ne 13er sein!? Achtung is noch ne unterlegscheibe. dann den wischer abziehen evtl etwas feste drehen une zerren.
3. Wischermotor ausbauen. Stecker raus, 3 Schrauben lösen und ab ist er.alles in allem keine 10 min.
also ich bekomm den wischer einfach nicht runter hab alles probiert das salz hat sich sowas von krass angesetzt ich hab mich über ne std abgerackert aber bekomm den nicht runter morgen fahr ich zum kumpl und dann gucken wa weiter.....
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So hab Neue Felgen......
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mehr Fotos kommen die Tage...
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Danke Fotos kommen Dann
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Also ich ware heut beim Eintragen meiner Neuen Felgen
und hatte halt die ABE meiner Federn ihm gegeben uns sag waren ja vorher serien reifen drauf die musst ich ja nicht eintragen....
Da meinte er das aber auch diese Federn müssen Eingetragen werden sonst Fährt man ohne versicherungsschutz....
habe mir dann auch die Abe durch gelesen und es Stimmt....
dort steht drinne :
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.