Also rein rechtlich ist es so, dass es ein Erlöschen der Betriebserlaubnis seit der ein Einführung der Fahrzeugzulassungsverordung (FZV) in der beschriebenen Form nicht mehr gibt.
Es liegt zwar eine Regelbeispiel nach §19 StVZO (Veränderung des Abgas- bzw. Geräuschverhaltens) vor, jedoch ist die Betriebserlaubnis nicht mehr Teil der Zulassung, sodass ein Fahren ohne Zulassung nicht mehr vorliegen kann (der einschlägige § 18 StVZO wurde ábgeschafft und durch die FZV ersetzt).
Somit ist eine Ahndung des Verstoßes nur über Auffangtatbestände gem. §30 StVZO möglich. Hier gibt es zwei Möglichkeiten die erste ist eine Verwarnung mit 25,- € die zweite ist eine Bußgeldanzeige mit 50,- € und Punkten (plus Gebühren und Auslagen).
Bei der zweiten Variante ist jedoch eine Belästigung/Gefährdung konkret oder abstrakt) Anderer notwendig und zu begründen.
Ein Stilllegung vor Ort ist so einfach nicht möglich, da ja die Zulassung weiter besteht.
Jedoch wäre eine Unterbindung der Weiterfahrt nach gefahrenabwehrenden Recht möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Ich habe die ganze Sache jetzt nur aus polizeilicher Sicht betrachtet, wie der Versicherer das sieht kann ich nicht sagen.
Außerdem finde ich es sehr schade, dass der Polizist immer als der dumme, fette und faule Mensch beschreiben wird der vor lauter Essen keine Lust hat aus dem Auto auszusteigen.
Auch auf Treffen arbeiten nur Polizisten die sonst auf der normalen Inspektion ihren Dienst verrichten und nicht irgendwelche besonderen Menschen.
Außerdem ist die Polizei immer dann nur der Buhmann wenn ihr kontolliert werdet. Wenn ihr mal der Unfallgeschädigte seid oder eure Kisten aufgebrochen wurden dann ist die Polizei plötzlich wieder gefragt.
Komisch finde ich es auch, dass Themen in denen sich Menschen über Teile ohne TÜV unterhalten sofort geschlossen oder gelöscht werden.
Wenn aber eine ganze Berufgruppe in den Dreck gezogen und für blöd erklärt wird ist das ok 


Man sollte immer bedenken, dass es immer gute und schlechte Polizisten gibt genau wie in anderen Berufen.