ZitatAlles anzeigenOriginal von Cyberboy2007
Wenn Du an Deinem Fahrzug (nicht genehmigte) lichttechnische Änderungen vornimmst verliert der Wagen seine Betriebserlaubnis ...
=> Wenn Du ohne Betriebserlaubnis fährst kann die Versicherung die Zahlung im Falle eines Unfalles verweigern...
=> Und wenn sie es verweigern ist es ein Verlust des Versicherungsschutzes.
man nimmt aber durch die UBB keine "Lichttechnische Änderung! vor!! Das baust du zusätzlich ein, alle anderen Lichtquellen bleiben dadurch erhalten! Da ist ein großer Unterschied!