Beiträge von D150D13

    Der Mangel des Unfalls war bei Vertragsabschluss dem Käufer bekannt. Steht so im Vertrag.
    Andererseits ist die Gewährleistungshaftung nur für den bekannten Unfallschaden ausgeschlossen.


    Wenn lediglich im Vertrag "nicht unfallfrei" steht, dann ist laut Vertrag der genaue Unfallschaden unbekannt.


    Die Frage nach der Beweislast stellt sich noch gar nicht, da es nicht klar ist, ob es sich hier um einen gewährleistungspflichtigen Mangel handelt oder nicht.

    Zitat

    Original von Abend
    Weis den einer was mit der Lo Funktion ist wie ich unten in meinem Text geschrieben habe.


    Lo=Low


    Quasi "volle pulle" Dauerbetrieb, bei der keine voreingestellte Temperatur automatisch reguliert wird.


    Ich hab ne Standheizung mit Lüftfunktion. So bekomme ich den Backofen wenigstens vorher schon auf Umgebungstemperatur herunter. Klima schafft dann den Rest.

    Wie alt ist das Auto?


    Ich nehme an, dass du keine Garantie hast, sondern nur Gewährleistung. Da bist du jetzt schon in der Beweislastumkehr, sprich, du müsstest beweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war. Wenn es der Riemen ist oder auch die Spannrolle, dann ist es eh essig mit Gewährleistung, da es Verschleißteile sind. Riemen kostet, mit Glück, sogar unter 10 Euro, Spannrolle ist etwas teurer. Im Kit mit Riemen so 50-70 Euro.


    Könnte aber auch die Riemenscheibe der Lichtmaschine sein. Da gibts die Feldabhilfe 2215.