Alles anzeigenDas Deaktivieren des Tagfahrlichts ist in Deutschland nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug damit ab Werk ausgestattet ist, da eine funktionierende und vorgeschriebene Beleuchtung Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist und daher technisch intakt sein muss. Neufahrzeuge sind seit 2011 gesetzlich zur Ausstattung mit Tagfahrlicht verpflichtet, und ein Defekt oder das Deaktivieren ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO nicht zulässig
Spätensdens bei machsten TÜV gibts Probleme
Es gibt aber keine gesetzliche Vorschrift, das tagsüber mit TGL gefahren werden muss,
es kann ja mit TGL ausgestattet sein, ob ich es nutze sollte meine Entscheideung sein.
eS IST ABER NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN; DAS