Beiträge von sivana

    vielleicht hast glück und er kommt früher uns wurde bei der bestellung ende feb. gesagt 8 wochen bei der internet verfolgen ändert sich momentan andauernd das lieferdatum momentan sin wir bei 18 wochen lach :tongue: kann ich mir aber nett vorstellen wenn ich lese wie schnell es bei anderen hier ging.
    gruss

    also ich hab mal bei meinem foh nachgefragt nach dem ich hier gelesen habe das mann sich die abwrackpr.... reservieren kann folgende info kam per mail:
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Umweltprämie hier: Umstellung des Antragsverfahrens ab dem 30.03.2009


    Sehr geehrte Damen und Herren, in vorgenanter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Rundschreiben V09-044 /G09-075 vom 06.03.2009. Die an sich positive Änderung des Antragsverfahrens verursacht allerdings wiederum einige Unsicherheiten und bringt einige Komplikationen mit sich. Derzeit ist folgen-des bekannt:
    1. Eine Reservierung der Umweltprämie mit dem Kaufvertrag des Neuwagens ist ab dem 30.03.2009 möglich.



    2. Ein wirksamer Antrag kann jedoch


    ausschließlich mit dem neu zu erarbeitenden Ant-ragsformular gestellt werden, welches erst am 30.03.2009 vom Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt wird. Eine „Antragstellung mit Kauf-vertrag" unter Verwendung des bisherigen Antragsformulars wird laut BAFA nicht mög-lich sein. Anträge zur „Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag", die vor dem 30.03.2009 (mit altem Formular) eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und zu-rückgeschickt. Bis zum 30.03.2009 können nur Anträge wirksam nach dem bisher be-kannten Verfahren gestellt werden.


    3. Alle eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim BAFA be-rücksichtigt. Es kommt nicht darauf an, welches Datum der Kaufvertrag trägt. Das kann dazu führen, dass ein Antrag mit Kaufvertrag aus Februar 2009 trotzdem später bear-beitet wird als ein Antrag mit Kaufvertrag aus März 2009, wenn letztgenannter Antrag zeitlich vor dem erstgenannten Antrag beim BAFA eingeht.



    4. Zum


    Kaufvertrag ist anzumerken, dass es sich tatsächlich um einen Kaufvertrag han-deln muss, der rechtsgültig ist. Es reicht nicht aus, wenn ausschließlich die verbindliche Bestellung als Anlage dem Antrag beigefügt ist, welcher nur vom Kunden unterschrie-ben ist. Damit aus der verbindlichen Bestellung ein rechtsgültiger Kaufvertrag wird, muss dieser auch die Annahmeerklärung des Verkäufers tragen, d.h. die Unterschrif-ten von Käufer und Verkäufer müssen vorhanden sein.
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    Sieht das verwendete Formular der „verbindlichen Bestellung" keine Unterschriftsmög-lichkeit des Verkäufers vor, kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit einer gesonderten schriftlichen Annahmemitteilung des Verkäufers zustande (vgl. auch Ziff. I. 1. der Neu-wagenverkaufsbedingungen). In diesem Fall sind beide Dokumente dem Antrag als An-lage beizufügen.