Ich hab mal nen interessanten Aspekt zum Austausch der Birnchen.
Auszug aus der STVZO.
Stvzo: §30 (3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders
leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht
auswechselbar sein.
Meiner Meinung nach verstößt Opel dagegen. Kann jemand die bitte mal verklagen?