Beiträge von Timo

    oooohhh! Davon haben wir doch schon genug Threads :vogel:


    Motorschäden vorbeugen
    95, 98 oder 100 Oktan?
    http://opc.corsa-d.de/thread.php?threadid=4067&hilight=Oktan
    http://opc.corsa-d.de/thread.php?threadid=3159&hilight=Oktan
    http://opc.corsa-d.de/thread.php?threadid=1388&hilight=Oktan


    Nach einer Softwareanpassung ist 98 Oktan sozusagen Pflicht!
    Du kannst natürlich auch weiter 95 Oktan fahren, was aber nicht zu empfehlen ist!


    Alles weitere bitte in den entsprechenden Threads!


    Danke!

    Ja klar, Heli! Wird ja bestimmt auch jeder machen ... steht außer Frage!
    Werde ich mit meinen Felgen auch machen, wenn es mir der TÜV nicht abnimmt.


    Aber wie kann das den sein? So etwas muss doch fest geregelt sein?!
    Ich versteh das nicht :(:tongue:

    Die liegt doch schon bei mir Zuhause ;)


    Ich hatte bei ECC bestellt. Bei einem Garantiefall einfach das Gerät zurück senden - kein Problem! Habe nachgefragt. Ok, der Versand kostet knapp 20€, aber seis drum, bei dem Geld welches ich gespart habe ;)


    Habe lediglich noch so einen Adapter für die Steckdose gebraucht :vogel:

    Aber jetzt mal ehrlich, so etwas kann doch in unserem Bürokratiestaat nicht sein :bla: Hier gibt es für jeden gelassenen Pupps eine eigene Verordnung ein und Gesetz!


    Beim TÜV-Süd muss doch klar geregelt sein, was wie wo wann eingetragen werden darf?! Es kann doch nicht sein, das ein Prüfer es einträgt und der andere nicht - verstehe das nicht :(


    Entweder ein Prüfer darf eine Eintragung mit einem Festigkeitsgutachten o.ä. machen oder er darf es nicht - Punkt, fertig, aus ...

    Ich war bisher in dem Glauben, dass eine Eintragung nach §21 mit Hilfe eines Festigkeitsgutachten ohne Probleme möglich sei (Freigängigkeit etc. natürlich vorrausgesetzt?!).
    ... da kommt ja noch was auf mich zu :tongue:


    Wenn ich meine Felgen habe, werde ich mit dem Festigkeitsgutachten mal beim lokalen TÜV vorbei fahren und nachfragen. Ein Vergleichsgutachten werde ich auch gleich mal mitnehmen.


    Wie ist das eigentlich, wenn ich die Felgen schon montiert habe und mit allem drum und drann zum TÜV fahren und der mir sagt "Ne, tragen wir nicht ein"? Bekomme ich deine eine Art "Mängelkarte" und muss nach einem bestimmten Zeitraum wieder kommen, oder lässt er mich dann wieder von dannen rollen und ich kann es noch woanders probieren?


    DEKRA darf so etwas ja nicht, oder?

    Der User GSi hatte das mal genau berechnet - finde den Thread aber irgendwie nicht mehr...


    Die Werte habe ich aber noch (bei Serienkennfeld):


    Zitat

    1. Gang 7.000 upm
    2. Gang 7.000 upm
    3. Gang 6.850 upm
    4. Gang 6.500 upm
    5. Gang 6.400 upm
    6. Gang bis Blut kommt!


    Kannst also weiterhin bis an den Begrenzer gehen
    .... das soll ein Spaß sein ;)


    EDIT: Ach, gefunden :klatschen:
    Radzugkraft Diagramm Corsa OPC


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    Darf die DEKRA eigentlich auch Abnahmen nach §21 machen?


    Zitat

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge


    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.


    Oder muss ich hier zwingend zum TÜV?