Beiträge von KielerJung

    Zitat

    Original von Twinky
    was droht mirn da für ne strafe wen ich lasierte rücklichter drauf hab?:-D ?( :wb:


    Da die Betriebserlaubnis aufgrund der Gefährdung für einen selbst oder andere Verkehrsteilnehmer erlischt, kostet die Geschichte 90 Euro. Wobei das nur gilt, wenn glaubhaft wäre, dass du nicht wusstest, was du tust, als du die Leuchten eingebaut hast :wink:


    Ansonsten wird regelmäßig wegen angenommenen Vorsatz verdoppelt. Kommst dann also auf 180 Euro zzgl. der entsprechenden Pünktchen kurz vor Dänemark!

    Zitat

    Original von YELLOW-OPEL-LOVER


    Am Ende habe ich den Rat bekommen doch den FOH zu wechseln


    Auf jeden Fall!! Mir haben sie beim Radlager die Garantie verstreichen lassen. War kurz vor Ende der Neuwagengarantie und der Meister behauptete, das wäre der Reifen gewesen :wb:


    Dann sollte ich 600 Euro für die Lager bezahlen. :evil:


    Außerdem haben die auch alle Mängel erst angeblich nicht gehört, gesehen usw.


    FOH gewechselt, Kulanzantrag eingereicht und nur noch 15 Euro für die Lager zuzahlen müssen und andere Schäden finden die plötzlich auch.


    Also: Wechseln!!

    Bleibt zu hoffen, dass das dann auch langfristig wirkt. Ich bin auch oft versucht, trotz Garantie einiges selbst zu fixen. Irgendwie sehe ich das aber immer nicht ein.

    Genau dieses Geräusch war einer der Gründe für meinen Wutausbruch nach der letzten Insp.!


    Erst konnte es beim (F)OH keiner hören, dann wollten sie mir erklären, dass ich den Wischer immer auf trockener Scheibe nutze :wb:


    Ein Meister hat es dann doch gehört und es sollte etwas gemacht werden. Beim Abholen bekam ich einen Zettel auf dem das berühmte "ohne Befund" stand. Ich bin bald zusammengebrochen. Kurz bevor ich den Laden angezündet habe, wurde der Wischermotor getauscht und - merkwürdig - das Geräusch ist weg!



    Naja, so einfach ist das eben nicht! Eine Urkundenfälschung anzunehmen, ist schon eher auszuschließen, weil ein solcher Aufkleber ja nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gedacht ist.


    Allerdings ist es definitiv falsch, dass ein Kennzeichen, welches die obigen 3 Punkte erfüllt, korrekt ist.


    Ich kann euch nur §22 StVG an´s Herz legen.


    Und noch eins: Den unter Punkt 4 erwähnten Wachtmeister gibt es überall! Nur eben nicht mieß gelaunt sondern überkorrekt.