Zitat
Original von Hemeraner
Kann man das so pauschal sagen?
Mein Xenon Kit hat auch ein E-Prüfzeichen und ist deshalb noch lange nicht im Bereich der STVO zugelassen.
xenonkit erfordert weitere zulassungsbestimmungen.
an der bestimmung der fuer xenon zugelassenen scheinwerfern scheitert jedes xenonkit.
halogenlampen duerfen auch nicht im xenonscheinwerfer verbaut werden, etc.
bei normalem einsatz ist aber das (gueltige) e-pruefzeichen ausreichend.
da wird auch kein polizist widersprechen, wenn er ein pruefzeichen sieht.
Angel85
momentan leider zu viel stress.
bilder sind fertig, ich komme aber derzeit nicht dazu, sie in form zu bringen, mit wasserzeichen zu schuetzen und ne ansprechende seite drumrum zu bauen.
da demnaechst auch noch eine komplett neue warenwirtschaftssoftware (die mich dann optimalerweise entlastet...) ansteht, hat das prioritaet.
gruss,
tom