Frage zum rücktritt?

  • hallo zusammen...


    ich habe da mal eine frage an euch...


    und zwar habe ich letztes jahr ein opel corsa d limit edition gekauft (17.04)


    derzeit habe ich ein paar mängel..


    fangen wir mal an....
    wo ich mein auto bekommen habe fing er an mit dem klackern wenn man das lenkrad bewegt (hörte sich an als würde ein kabel ihrgenwie über ein zahnrad klackern) jetzt ist es weg (verschleiss? xD)
    mein opel händler sagte mir normal bei corsa :(


    dann ging es weiter...


    wenn ich von den 2ten in den 3ten schalten wollte blieb er ihrgendwie hängen.. (es wurde in der werkstatt nachgefettet) derzeit macht er es nur noch selten...


    dann ist mein fahrergurt ins spiel gekommen. dieser meint sich nicht mehr aufrollen zu müssen... schön und gut... garantiefall


    zugleich knartscht der fahrersitzt in fahrtrichtung links (dieses ist schon bei der ersten reperatur von mir beim händler bemängelt worden)...
    es wurde nur gedrück -.- und wurde aufs material geschoben was an sich reiben sollte...


    jetzt ist der fahrergurt wieder ins spiel gekommen er geht schon wieder nicht :wb: dieses habe ich schon länger... da ich beruflich stark im einsatz bin und nicht jedes mal urlaub wegen diesen wagen nehmen kann hab ich es bis jetzt noch nicht reparieren lassen.


    dann wenn man die handbremse hochzieht mit knopf drücken^^ quitscht er 8o...
    vor 4 tagen haben die bremsen auch gequitscht wie beklobbt (2 tage lang) jetzt wieder nicht...



    der lüfter von innem raum wurde auch schon ausgetauscht (hatte auch ein starkes quitschproblem)


    sind das wohl die ersten zeichen eines montags model?


    ich finde mit dem fahrergurt kann man nicht spassen was ist wenn es ein unfall gibt und dieser will nicht packen 0o...


    jetzt die frage ich habe von einem anderen händler gehört wenn man mehere mängel an seinem neufahrzeug hat und nicht damit zufieden ist kann man diesen im "ersten" jahr noch zurück geben und hat recht auf einen anderen wagen!


    stimmt dieses?
    was sagt ihr dazu?
    wie könnt ihr mir da helfen?


    ich bedanke mich schonmal im vorraus für zahlreiche meldungen

  • WUMS
    wandlung - minderung - umtausch - schadenersatz


    musste mal googlen.
    der händler hat aber ein recht auf nachbesserung und die mängel müssen schon erheblich sein.

  • Soweit ich wiess, hat der Händler das recht auf 3x nachbesserung es selben fehlers, isser dann immer noch nicht weg der Fehler kannst du was geltend machen, aber ob das nen Rücktritt wegen nem Gurt ist weiss ich nicht, muss glaub ne Gewisse kaufsumme auch haben der Fehler.


    Is scho wieder 5 Jahre her als ich des gelernt habe und da änder sich ja auch immer viel.

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