• Eigentlich darf man beim leasing keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen ;)
    Schließlich ist man (noch) nicht der Inhaber des Fahrzeuges.


    Sollte man nämlich nicht mehr zahlen können, hat der Inhaber den Anspruch das Auto so zurückzubekommen wie es gekauft wurde.


    So kenn ich das zumindest *g*

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  • Du darfst alles am Fahrzeug verändern was den Wert des Fahrzeuges nicht mindert und die Originalteile die geändert wurden noch da liegen und das Fahrzeug bei der Rückgabe wieder im Originalzustand da steht oder es wurde mit der Bank abgeklärt und die sind mit dem Tuning einverstanden und nehmen das Fahrzeug so zurück bzw. der Händler nimmt es so zurück. Da ja die Leasing Fahrzeuge meistens nachdem Leasing vom Händler rausgekauft werden und dann verkauft werden. :o)


    Meiner sagt z.B. nichts dazu, der is ja eher Froh weil er den Corsa z.B. für Sommerfest oder so bekommen würde wenn er Ihn wollen würde und er auch weiss das er mir nach Drei Jahren gehört. Vorallem kannst du ja bei Opel direkt z.b. H&R Federn bestellen und diese auch bei Opel einbauen lassen. Opel bietet ja mittlerweile schon gewisse Tuningmöglichkeiten an. :o)


    Es kommt immer darauf an was du für ein Leasing machst, mit Restrate oder nicht und wie der Händler dazu steht. :o)


    Aber mal ganz erlich: Wer ein Auto least kann es denke ich auch zahlen und kann denke ich auch rechnen ob er sich ein Tuning leisten könnte oder nicht und wenn er dann sein Auto nicht mehr zahlen kann, dann hat er weitaus mehr probleme im Regelfall *g*

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  • Hallo,

    so,ich habe heute mein Luftfilterkit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
    Und man braucht nur noch bei der ersten Eintragung den Brief.Da wird
    dann im Brief und Schein unter Punkt 17 von K auf A geändert, so das man bei weiteren Eintragungen nur noch den Schein mit haben muß :yeah:.
    So ist das jedenfalls bei meiner Zulassungsstelle :top:


    Gruss Stephan :wink:

  • Da ich ja in Zukunft wieder die original OPC Felgen in Verbindung mit den 35er H&R Federn und der Spurverbreiterung von SCC fahre, muss ich diese Kombination ja wieder beim TÜV vorführen und Eintragen lassen. Das, denke ich, sollte ja kein Problem darstellen. Die Kombination fahren ja nun schon einige und Gutachten sind auch alle da.


    Im gleichen Gang wollte ich es mal versuchen, meine Friedrich Anlage eintragen zu lassen. Ist zwar nicht unbedingt nötig, da ich ja eine EWG Genehmigung habe, aber ich habe lieber alles in den Fahrzeugpapieren stehen :] Ich habe ja noch ein Vker verbaut (ILLEGAL!) und einen 200cpi Metalkat. Der Kat wurde direkt bei dBilas schon eingetragen und steht in den Papieren drin. Was passiert den nun, wenn ich versuche die FMS Anlage eintragen zu lassen und der Prüfer das aus irgendwelchen Gründen (zu laut, EWG nicht mehr gültig mit dem Metalkat oder sonstigen Gründen) nicht macht. Bekomme ich dann eine Mängelkarte, Termin zur Wiedervorführung oder so einen Mist?! Darauf habe ich nämlich keine Lust - dann lasse ich es lieber :tongue: HU habe ich ja mit der Kombination vor ein paar Wochen bekommen. Kennt sich da jemand aus und kann mir das mit 100%iger Sicherheit sagen?

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  • Ist das sicher? Wenn ja, dann probiere ich es.


    ... wobei das, wenn man mal darüber nachdenkt, totaler Unsinn wäre :tongue: Wenn mir der Prüfer die Anlage, aus z.B. einen der oben genannten Gründe nicht in die Papiere einträgt und mich wieder fahren lässt. Ich meine, dann ist ja klar, dass ich die Anlage weiter mit der EWG fahre obwohl dem TÜV etwas nicht passen würde.

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  • Alles klar! Danke! Ich werde berichten

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  • habe auch erst vor paar tagen meine Federn und Co eintragen lassen, dabei wird als erstes ein Lichttest gemacht.


    Dabei ist ihm sofort aufgefallen, dass ich nen Xenon-Kit verbaut habe. Er meinte nur dass es nicht legal sei, so rumzufahren. Ich bräuchte ne Scheinwerferreinigungsanlage und ne automatische Höhenverstellung.


    Ich hab mich nur bischen dumm gestellt und meinte... Ah, ok wusst ich nicht.. .das zurückrüsten würde ja ausreichen.


    Trotzdem hat er mit alles eingetragen, ohne Probleme (das Licht (bis auf die Einstellung) hat mit dem anderen ja nichts zu tun)


    Bei deinem Metallkat und der Auspuffanlage könnts aber anderst aussehen.

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  • :treudoof: ich glaube, ich überlege mir das spontan wenn mir der Prüfer die Spurplatten einträgt :tongue:

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  • Timo
    Du musst da ein wenig aufpassen.


    Die ABE einer Auspuffanlage ist nur in Verbindung mit einem Original Kat gültig. Sobald du da eigenltich einen anderen Kat verbaust, ist diese ABE nicht mehr gültig und muss somit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Da kommt dann ein Vermerk rein:"200 Zeller Kat in Verbindung mit Sportauspuffanlage Typ bla bla" als beispiel


    Hab ja nen Kumpel der ne Tuning Firma hat und da krieg ich den TüV Kram jeden Tag mit ...


    ABEs sind zwar fein, aber man muss aufpassen, da sich die eine ABE schnell mit der anderen ABE kreuzt und somit dann schnell nicht mehr genehmigt ist und meine eigentlich eine Eintragung brauchen würde.

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  • Ach und Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle brauch man eigentlich auch (also nur der Schein reicht im NORMFALFALL nicht aus).


    Ich hatte auch keinen Brief dabei. Aber da das Auto sowieso auf mich zugelassen ist und ich nen Personalausweis dabei hatte meinte die Info-Dame, dass sie heute ne ausnahme machen.
    Eigentlich müsse man aber den Brief mitbringen.


    Macht natürlich auch Sinn, wenn man nicht der Fahrzeughalter ist ;)


    Zudem hab ich mir vor paar Wochen nen neues Kennzeichen geholt, hatte nur mein altes, kaputtes dabei.
    Auch da wurde ich darauf hingewiesen, dass man eigentlich den Brief dabei haben sollte.


    Aber auch da hat mein Ausweis ausgereicht (ausnahmsweise) :)



    so im übrigen auch bei Rädern mit ABe und verbauten Spurplatten ;)
    Dürfte meine 15"er Winterräder eigentlich in Kombination mit Spurplatten etcn auch nicht fahren (nur mit Eintragung)


    Streng genommen müsste ich im Winter auch meine 18"er fahren :)

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