Vertragswerkstatt oder direkt zum Verkäufer?

  • Nabend! :vogel:


    Ich stelle mir jetzt seit einiger Zeit die Frage, in welche Werkstatt ich fahren darf, dass die Garantie nicht verfällt.


    Ich hab eine Gebrauchtwagengarantie (G2 Fahrzeuggarantie und G2 Mobilitätsgarantie bis 03/2013) für ein Jahr.


    Bin ich verpflichtet, die Inspektion direkt in der Werkstatt machen zu lassen, wo ich mein Auto gekauft hab oder kann zu jeden x-beliebigen Opelhändler fahren?


    Ich habe den Corsa nämlich einige Kilometer entfernt gekauft und würde die Inspektion gern in meiner Stadt durchführen lassen.


    Hab nach dem Kauf Post von CarGarantie bekommen. Da steht, dass ich zur Aufrechterhaltung der Garantie alle Inspektionsarbeiten usw. in meinem Autohaus durchführen lassen soll.


    Nun bin ich verwirrt. :rolleyes: Da ich immer dachte, dass man die Inspektion überall durchführen lassen kann - Hauptsache Vertragshändler.


    Help! :gruebel:

  • Hallo


    Das die Garantie nicht verfällt wenn man wo anders hin fährt gilt für die gesetzliche Produktmängel Haftung. Also max 24 Monate nach dem Neukauf.


    Bei allem was darüber hinaus geht kann der Garantie Dienstleister die Bedingungen fest setzen. Zum Beispiel Rostschutz Garantie, Kulanz Regelungen und ganz besonders Garantie Versicherungen die sehr gerne beim Gebrauchten dabei getan werden.


    Kurz wenn Du was bekommen willst musst Du das deren Regeln spielen. Mit einem VertragsHändler machst Du aber nichts falsch.


    Gruß


    Thomas

    Forum Nr. 1816 / 1.7CDTI / A17DTS


    Software tuned.......


    Drehmoment statt Prollo ESD Sound :];)

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  • Ok, das wollte ich wissen. Hab nämliche keine Lust mich ne Stunde ins Auto zu setzen, nur wegen ner Durchsicht oder sowas. Dann fahr ich beruhigt zu meinen FOH im Ort, wenn die Inspektion näher rückt.