Abmahnung erhalten - einschneidende Kürzung des Sortiments

  • Heute habe ich eine schlechte Nachricht.
    Ich habe nun ebenfalls eine Abmahnung bekommen, wie schon einige Mitbewerber zuvor und in der jetzigen Abmahnwelle mein LED-Hersteller und einige seiner Vertriebshaendler.


    §22a Abs. 2 der StVZO sagt:
    "Fahrzeugteile [...], dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, [...] werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
    Darunter fallen quasi ALLE Beleuchtungen im Aussenbereich des KFZ.


    Ich koennte nun versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen, denn ich halte das Verkaufsverbot "zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO" nicht gleichbedeutend mit einem Verkaufsverbot (zur Verwendung) in Deutschland.
    Aber das Risiko, damit zu scheitern, ist recht hoch, da Richter oft sehr weltfremd und abstrus urteilen.


    Somit habe ich bereits ALLE Leuchtmittel fuer den Aussenbereich, die kein Pruefzeichen haben, aus dem Onlineshop entfernt.
    Dies betrifft bestimmte LED, die Halogenlampen und Xenonbrenner im Bereich "Offroad", sowie einzelne weitere Produkte.


    Schade nur, dass damit chinesischen Haendlern Tuer und Tor geoeffnet wird, den Markt Deutschland weiter zu erobern und die deutschen Haendler aus dem Markt gedraengt werden.
    Es gibt sogar einen deutschen LED-Haendler, der den Firmensitz nach Belgien verlegt haben, um dieses Vertriebsverbot zu umgehen. So weit sind wir schon!


    Das Resultat dieses absurden StVZO-Paragraphen wird nun sein: Die Qualitaet der Produkte sinkt, die Zahl der Faelschungen steigen, Reklamationen im Ausland sind schwierig.
    Der Endkunde ist genauso wie der ehrliche deutsche Haendler der Verlierer.


    Haette ich unbegrenzte Finanzmittel, wuerde ich gegen diese Ungerechtigkeit bis in die letzte Instanz vorgehen, aber dies hat sich noch niemand getraut und auch ich werde es leider nicht tun koennen.


    Somit bleibt mir nur, zu sagen:
    Wer aus den genannten Produktgruppen noch Bedarf hat, - natuerlich nur fuer Export oder Offroad... - der sollte sich beeilen.

  • wie ist das wenn die nicht zugelassenen teile als Motorsport teile verkauft werden?

    laut derzeitiger - meines erachtens falscher und zu tiefgreifender - rechtsprechung duerfen die teile dann nicht in normale fahrzeuge passen oder nicht der serienfertigung entstammen.


    Somit wären es ja Prinzipiell verboten Teile ohne Kennung zu Veräußern.

    genau so schaut es aus!


    gruss,
    tom

  • Manche Vollspackenjuristen scheinen nicht anders ihr Geld verdienen zu können... Ich sehe diese Leute vor meinem geistigen Auge, wie sie sich täglich durch zig Onlineshops klickt und bei jedem Fund speichelleckend „Ha, und wieder einer!“ ausrufen. :kotzen:


    Meine Einschätzung der rechtlichen Lage ist, dass der Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen oder Bauartgenehmigung solange möglich ist, wie man sie ausdrücklich kennzeichnet mit „Kein Fahrzeugteil zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO“. Damit ist §22a Abs. 2 StVZO genüge getan.


    Aber das ist rein theoretisch, denn in der realen Welt muss man sich erstmal gegen den Unterlassungsbescheid zur Wehr setzen und den Rechtsstreit im Zweifel durch die Instanzen tragen, was Zeit, Nerven und Geld kostet. Und am Ende ist man doch wieder vor Gericht und auf hoher See... Daher verstehe ich Dich Tom, wenn Du in dieser Sache den Weg des geringsten Widerstandes gehst.


    Viele Grüße, DerFanta

    „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ – Konfuzius


    2014er Opel Corsa D 5-Türer 1.4 (74 kW) INNOVATION in Argonsilber – Tuning-Tagebuch
    2006er Opel Corsa D 5-Türer 1.2 (59 kW) COSMO in Champagner Silber bis 2015
    1993er Opel Astra F 5-Türer 1.6 Si (74kW) Sportive in Spektralblau bis 2010

  • Meine Einschätzung der rechtlichen Lage ist, dass der Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen oder Bauartgenehmigung solange möglich ist, wie man sie ausdrücklich kennzeichnet mit „Kein Fahrzeugteil zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO“. Damit ist §22a Abs. 2 StVZO genüge getan.

    So ist auch mein Rechtsverstaendnis.


    Leider sehen dies bisher ein Landgericht und ein OLG sowie eine Mehrheit der Anwaltskanzleien anders.
    Und mit dem "Gericht und der hohen See" hast Du eben vollkommen recht.


    Nachdem mein LED-Hersteller ebenfalls eingeknickt ist - und dem haette ich einen Rechtstreit zugetraut - , wird mir die Sache als kleiner Shop leider zu heiss und zu teuer, das mit ungewissem Ausgang durch die Instanzen zu fechten.


    Gruss,
    Tom

  • Naja Schade für uns Bürger.
    Geschröpft wird immer der Kleine.


    Unser Land schränkt uns so oder so immer weiter ein.
    Man siehe Aktuell das Thema mit den Drohnen
    Für alles Lizenzen Genehmigungen etc = Kostet alles Geld.


    Wie sieht es dan mit Motorsportteilen aus? Manche haben ja keine Zulassung.
    Und sie werden an Fahrzeuge Montiert die keine Zulassung haben.



    Warum fangen diese Menschen keine Richtigen Verbrecher? Batman und Robin machen das bestimmt nicht.

  • Wie sieht es dan mit Motorsportteilen aus? Manche haben ja keine Zulassung.

    Wenn die Teile auf der Liste mit zulassungsbeduerftigen Teilen in der StVZO stehen und nicht so veraendert sind, dass sie NUR ins Motorsport-Fahrzeug passen, wird es zunehmend schwer, sie von einem deutschen Haendler zu beziehen.
    Jeder Anbieter solcher Teile steht quasi mit einem Bein im Gefaengnis.