Beiträge von flex-didi

    wo ist da ein echtes problem (?!),


    - du hast die sache beobachtet (bist zeuge)
    - du hast das kennzeichen (einen konkreten hinweis)
    - du gehst für eine ordnungsgemäße anzeige zur nächsten/zuständigen Polizeidienststelle und erstattest Anzeige.


    Zumindest bekommst du so den Halter genannt für eine zivilrechtliche Schadensregulierung ! Telefonisch ist eine ganzheitliche Aufnahme des Vorfalls denn sonst nicht zu bewerkstelligen.


    UND:


    Zu einem Unfall / einer Unfallflucht gehört folgendes:


    Bagatellschäden unter 50 EUR werden (womöglich Bundesländer unterschiedl. ?!) nicht unter der Begrifflichkeit Unfall erfasst.


    Freilich ist unbestreitbar ein Sachschaden dennoch möglich, ein Verursacher dafür ZIVILRECHTLICH haftbar zu machen.


    Die Flucht gemäß § 142 StGB bedingt, dass der Verursacher/Fahrer bewußt, mit Kenntnis zur Schadensverursachung, dennoch seinen Pflichten* als Unfallbeteiligter nicht nachkommt.


    Klassisches Gegenbeispiel: Lkw-Fahrer beim rückwärtsrangieren mit 15 m Auflieger touchiert einen klapprigen Lattenzaun. Das bekommt er vorn, luftgefedert womöglich kaum/gar nicht mit.
    Freilich ist unbestreibar der Sachschaden ursächlich durch seine Handlungsweise, dagegen rangieren, zustande gekommen und entspr. Schadensregulierung ZIVILRECHTLICH nachzugehen.
    Aber es bestehen durchaus Zweifel, hier einen Vorsatz, bzw. die Unfallflucht, das Wissen um die Verursachung und anschließende Flucht anzunehmen.


    Deine Schilderung des Telefongesprächs mag womöglich auch wegen mangelndem o.a. Hintergrundwissen durchaus (für dich) so unbefriedigten/unfreundlich verlaufen sein.
    ABER, wie bereits gelistet: Du hast...








    *) hier dem verweilen am Unfallort um Unfallbeteiligten Anderen für einen Austausch der Personalien etc. zur Verfügung zu stehen.

    Hhhm, wenn ich das aber so google, "...
    Ein Hagelschaden ist kein Unfallschaden.
    Ein Unfallschaden ist ein Schaden der bei einem Unfall entsteht. Ein Unfall ist ein plötzliches unerwartetes Ereignis im Straßenverkehr, das einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.

    Zitat

    Original von floklo4
    .. ich und andere Autofahrer auch die Nebelschlussleuchte auf der Autobahn bei sehr sehr starkem Regen an, damit man wenigstens sieht, wo ein anderes Fahrzeug ist! Auch wenn es nicht erlaubt ist, aber da hört der Spaß auf, geht ja um die Sicherheit.


    es blendet aber zumeist allzu stark !
    bzw. wird gar als Bremslicht dann mißinterpretiert !! von daher zweifelhaft das ansinnen....
    so starkt der Regen dann ist, Konsequenz: Geschwindigkeit drosseln und Abstand erhöhen.
    Die menschl. Tücke/Verhalten ist es ja auch im Mangel der Wahrnehmung dann unbewußt immer dichter aufzufahren, weil man sich nur auf Sichtweite an das nächste Rücklicht hängt/dieses aufsucht.
    Der Anhalteweg ist dann aber ungleich zur Sichtweite und ein Crash geradezu unvermeidlich.
    Daher auch die rigide Anforderung: Nebelschlußleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m, einhergehend mit 50 km/h max Geschw.

    Joh, Kink52, das sind die unzähligen Einflußfaktoren, höchst-individuell (wie auch Versicherungsvergleiche..)...
    Aber allein schon mit diesen schwammigen Eingangsparamter von, ich fahren xxx - yyy km mit unbek. menge y.
    Quasi, mir wurde gestern/heute die Handtasche geraubt/verloren, bankkarte weg oder auf dem nachttisch liegend aber ich bin gerade mal da für eine anzeige....;o)

    sorry, aber ich kann hier die leute nicht verstehen wo nur so vage reichweiten angaben von xxx - yyy km kommen.
    allein die varianz hierbei + wieviele liter dazu überhaupt nachgetankt wurden.....
    so viel ernsthafte sorge und obacht um den wahren verbrauch scheint ihr dann doch letztlich allesamt nicht nötig zu haben ?!?
    sorry nochmal, aber das muß ich jetzt mal pauschal unterstellen !


    Für eine brauchbare Basis (und Diskussion) bedarf es Fakten und damit Verbrauchswerte ! Und davon nicht nur einen !!
    Also "wer's drauf" hat: 10x die Reichweite ausfahren, 10x volltanken und dazu jeweils die gefahrenen km + getankten Liter notieren und rechnen.


    Das bräuchte man mal genauer, sprich gefahrene Kilometer und real nachgetanktes ! mehrfach dokumentiert !!
    nach diesen vagen angaben (füllst du 47 liter nach oder meinst du nur die herstellerangaben zun nenninhalt ?!) so kaum vernünftige basis.


    aber mal allgemein, bei über 10-Liter Verbrauch so oder so, ist zu viel und liegt an:


    1.) Immer erst bei sich selbst anfangen (wenn sich nicht verarschen will), daher: Fahrstil ! Vorrauschauendes fahren ein Begriff/dessen Umsetzung, hochschalten wann ?
    Fahrstrecken-Zyklus ? Kurz-/Stadtverkehr ?? BAB-Hetzerei..


    "oft sehr zügig" lässt da schon entspr. Interpretationen zu !


    2) die Easytronic ist lediglich das vorhandene Schaltgetriebe mittels Stellmotoren automatisiert. Wandlerverluste einer klassischen Automatik gar nicht gegeben !
    Sie hatte zumeist auch eine längere Achsübersetzung ggü mancher Schaltvariante, könnte daher sogar sparsamer sein !


    3) weitere Austattung am Fahrzeug: Größerer (schwerere) Felgen + breitere (schwerere + größere Stirnfläche) Reifen.....sind Verbrauchs-Nachteile mit sich bringend !


    4) Ein Tempomat kann manchen denn zu sparsameren fahren "erziehen".
    Dessen Stromverbrauch dagegen, absolut zu vernachlässigen !!
    Angebliches Vollgas von diesem, mir nicht bekannt, er korrigiert immer + sofort in nuancen, so dass es gar nicht so extrem kommt.
    Freilich kann man durch "segeln"/Schubschaltung dem Gelände angepasst ganz anders dazu fahren, statt sich konstant über jeden hügel+tal durchziehen zu lassen...
    Ein Hin-/Rückweg allein mit/ohne Tempomat ist noch kein richtiger/seriöser Vergleich ! Steigung/Gefälle denn komplett invers, Windverhältnisse und Verkehrsaufkommen etc. dazu,...