wo ist da ein echtes problem (?!),
- du hast die sache beobachtet (bist zeuge)
- du hast das kennzeichen (einen konkreten hinweis)
- du gehst für eine ordnungsgemäße anzeige zur nächsten/zuständigen Polizeidienststelle und erstattest Anzeige.
Zumindest bekommst du so den Halter genannt für eine zivilrechtliche Schadensregulierung ! Telefonisch ist eine ganzheitliche Aufnahme des Vorfalls denn sonst nicht zu bewerkstelligen.
UND:
Zu einem Unfall / einer Unfallflucht gehört folgendes:
Bagatellschäden unter 50 EUR werden (womöglich Bundesländer unterschiedl. ?!) nicht unter der Begrifflichkeit Unfall erfasst.
Freilich ist unbestreitbar ein Sachschaden dennoch möglich, ein Verursacher dafür ZIVILRECHTLICH haftbar zu machen.
Die Flucht gemäß § 142 StGB bedingt, dass der Verursacher/Fahrer bewußt, mit Kenntnis zur Schadensverursachung, dennoch seinen Pflichten* als Unfallbeteiligter nicht nachkommt.
Klassisches Gegenbeispiel: Lkw-Fahrer beim rückwärtsrangieren mit 15 m Auflieger touchiert einen klapprigen Lattenzaun. Das bekommt er vorn, luftgefedert womöglich kaum/gar nicht mit.
Freilich ist unbestreibar der Sachschaden ursächlich durch seine Handlungsweise, dagegen rangieren, zustande gekommen und entspr. Schadensregulierung ZIVILRECHTLICH nachzugehen.
Aber es bestehen durchaus Zweifel, hier einen Vorsatz, bzw. die Unfallflucht, das Wissen um die Verursachung und anschließende Flucht anzunehmen.
Deine Schilderung des Telefongesprächs mag womöglich auch wegen mangelndem o.a. Hintergrundwissen durchaus (für dich) so unbefriedigten/unfreundlich verlaufen sein.
ABER, wie bereits gelistet: Du hast...
*) hier dem verweilen am Unfallort um Unfallbeteiligten Anderen für einen Austausch der Personalien etc. zur Verfügung zu stehen.