Das ganze bleibt eine ziemliche "Bauch"-Sache wohl, denn du bist beide gefahren, erkennst für DICH Vor-/Nachteile und wirst wohl damit abwägen müssen.
Nüchterne Zahlen (mal abgesehen von Fahrleistungswerten etc.) in Sachen Unterhalt/Versicherung etc. sind wohl kaum ausschlaggebend oder auch gravierend günstiger beim einen oder anderen...in dieser Klasse...und was man damit "anstellen will"...;o)
Beiträge von flex-didi
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joh, daher dachte ich ja eigentlich schon es für hier
Opel Treffen mit Hans Demant ?
anzupreisen...;o) -
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"wäre"...ist am besten !
Bevor dann "Mutter-Seelen-Allein", denn 4-Augen-sehen-mehr-als-...!!!Da iss´er wohl, wenn ich mal darf...: http://home.mobile.de/home/sho…lse&hideVehicleType=false
...und wenn ich da so lese.."HU: 8/2008", dann bitte vor Kauf entsprechend HU/AU von denen noch neu machen lassen !
Schau auch mal auf die Profiltiefe von den 18"-Reifen !
Denn wenn hier schon zu/nach dieser Saison neue Reifen fällig wären...
Bitte nicht sparen und auf somit auch nicht auf die gesetzlich-erlaubte Mindestprofiltiefe runterfahren !!!! Das doppelte Bitte, mindestens !PS: Zustand Verdeck, bei einem Softop nochmal-so-wichtig !!! Mehrmals auf-und-zu prüfen, Falten, Löcher, Flecken,....etc. !
INTERESSANT, auf den weiteren Bildern war er wohl schon für 13.500 und 12500 EUR angepriesen worden !(!!!). Wieso er wohl dafür nicht weg ging ?!?!?
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joh, das ist offen heraus wohl in den aller meisten Fällen/Familien so !!!
Und zugegeben:
Um so erschreckend findet man(n) es ja dann wohl auch schon i.d. Macht der Gewohnheit ("ICH HABE FEUER GEMACHT !!"..;o) , wenn sich einer unserer Gattung als totale Null zum Thema/Interesse darstellt. Schön dazu immer wieder die Beiträge im TV, spontane Frage an Kfz-Fahrer an der Tanke/Parkplatz, "wissen sie wo man Öl/Wasser etc. auffüllt ?".... -
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Joh, lass das checken. Da "wurmt" es in der Elektronik, bzw. kann auch ganz profanes/loses Massekabel an der Batterie sein...
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Nein ! § 57 StVZO...
StVZO §57: Geschwindigkeitsmessgerät und >
... (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen..."
Unterschied !
Geschwindigkeitsmeßgerät zum einen...und
Wegstreckenmeßgerät ! (darf ± 4 abweichen !) -
Zitat
Original von YELLO-OPEL-LOVER
Interessant was Opel alles so wegfallen lässt....
...hierfür eine Sitzhöhenverstellung für den Beifahrer gebracht hätte.....Schade das es beim Agila geht und beim Corsa nicht,liegt vielleicht daran das der Agila ja in vielen Teilen mit dem Suzuki Splash Baugleich ist.....
- Nennt sich u.a. "entfeinern" (VW-slang), da wird aus einer Heckscheibenantenne auch wieder eine popelige Stab-/Dachantenne etc..
- Die rechte Sitzhöhenverstellung wäre eigentlich oft genug greifbar, weil letztlich ja die Rechtslenkerversionen (Vauxhall) bedient werden wollen !
- Agila und Corsa "darf" man dazu nicht vergleichen (!, s.a. andere Farbpalette etc.), bzw. folgerichtig genannt, es ist letztlich "nur" ein Suzuki, ein bißchen umgelabelt und in Lizenz für Opel gebaut...
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Im Umkehrschluss dann letztlich auch dieses zutreffend.
Alles halt in gew. Toleranzen zulässig, bzw. immer unterhalb der tatsächlichen Geschwindigkeit. Die Tachoanzeige muß "vorauseilen" !