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Original von Independence
Mir ist heute ein dicker Trecker entgegengekommen der ordentlich kleine Steinchen aufgewirbelt hat ...
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Original von SYSer
das Kennzeichen des Treckers zu notieren und es über seine Haftpflicht laufen zu lassen. Funktioniert mit LKWs doch genauso. Nur ob der LKW Kies geladen haben muss (also praktisch ungesicherte Ladung) oder ob man dafür "immer" haftet (Stichwort Betriebsgefahr)... Bin ich momentan echt Überfragt....
Aufgewirbeltes von der Straße, dafür ist der o.a. Trecker nicht haftbar zu machen !
Wenn total ungereinigt vom Acker kommend, +Fahrbahnverschmutzung, könnte es unter Umständen....wobei in ländlichen Gebieten ist auch in Eigenverantwortung von sich aus damit zu rechnen, sich darauf einzustellen. Sowie es auch Fahrschulbögen immer wieder in allen potent. Gefahren angekreuzt haben möchten !
Ungesicherte Ladung/Steinchen die also vom Lkw selbst herunterkommen, das widerum ist klar eine Sache in Haftung des Verursachers, sprich Lkw.