ZitatOriginal von agentsmith1612
Jedoch darf man ja auch Unterbodenbeleuchtung und sowas anbauen solange man es nicht wärend der Fahrt anmacht und bei Fußraumbeleuchtung ist ja nichts anderes gegeben.
Blödsinn !!!
Sorry, aber Unterbodenbeleuchtung bleibt auch ausgeschaltet nicht zulässig, wenn angebaut (im Bereich der StVZO).
Fußraumbeleuchtung im Inneren ist insofern nicht vgl. wenn dem eigentlich Sinn entsprechend nicht eine Außenwirkung damit verbunden ist. Also auch hier nicht ein blau-leuchtender Innenraum an einem vorbeifährt. Was einem dann noch allein die Füße buntig anstrahlt ist dann duldbar.