Was Du beschreibst galt mal und mag theoretisch auf dem Papier noch stimmen, aber in der Praxis längst nicht mehr. Ich war früher selber in einem VW-/Audi-Autohaus angestellt und habe mich anläßlich eines unverschuldeten Unfalles erst im letzten Jahr mit einem Kfz-Sachverständigen den ich schon länger kenne ausführlich über die Veränderungen und die aktuelle Rechtsprechung unterhalten.
Die Versicherer berücksichtigen seit Jahren bei den meisten Schadenfällen automatisch den Fahrzeugrestwert, d. h. sie berechenen den Schaden einfach neu. Um da nicht dumm dazustehen, weil die Versicherer von ihren eigenen Aufkäufern teilweise irrwitzig hohe Restwerte angeboten bekommen, ermittelt ein guter Sachverständiger stets auch den Restwert des Fahrzeugs bei regionalen Anbietern. Der Aachener braucht seinen beschädigten Wagen nämlich nicht in Dessau zu verkaufen oder umgekehrt.
Das was Du beschreibst wäre dem Geschädigten gegenüber fair und angemessen, aber es läuft anders, denn die Versicherer wollen nur das Beste der Geschädigten: Ihr Geld...
Ich widerspreche daher auch ganz scharf dem folgenden Satz:
Zitat von DerFanta
Das sind alles Fragen, die Du bei der Verursacherversicherung oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erfragen solltest.
Das mit dem Anwalt ist völlig richtig. Wer im ADAC ist, der kann sich von diesem geeignete Anwälte empfehlen lassen (die Erstberatung ist für Mitglieder dabei umsonst. Das ist wichtig, wenn man selber Schuld hatte oder zumindest eine Teilschuld anzunehmen ist oder man schlicht unsicher ist, wer wohl Schuld hatte), aber die Anwaltskammern helfen sicher auch bei der Fachanwaltssuche.
Was man jedoch nie machen sollte: Sich auf die gegnerische Versicherung zu verlassen! Die haben ihre eigenen Interessen im Auge, nicht die des Geschädigten! Mit der gegnerischen Versicherung sollte man vor dem Gespräch mit dem eigenen Anwalt als Geschädigter nicht einmal sprechen und jegliche Terminabfragen für eine Fahrzeugbesichtigung ablehnen. Bei Bagatellen wie einem eingedrückten Kotflügel der für 1.500 € zu reparieren ist kann man die Sache sicher alleine regeln. Wenn man sich auskennt. Für die meisten Geschädigten ist der Gang zum Anwalt bei eindeutiger Situation wie etwa einem Auffahrunfall am Stauende o. ä. klüger. Da braucht man sich keine Sorgen um die Anwaltshonorare zu machen, denn der Anwalt des Geschädigten wird von der Versicherung des Schädigers bezahlt.
Ganz wichtig: Bei Personenschaden, auf jeden Fall zum Anwalt! Und alles dokumentieren, darauf bestehen, dass alle (!) anfänglichen Beschwerden festgehalten werden, auch wenn die Ärzte diese nicht für behandlungswürdig betrachten. Mich selbst hat das nach einem Unfall eine fünfstellige Summe , eine mögliche Rente und die Absicherung für die Zukunft gekostet. Die große Verletzung wurde behandelt, operiert usw., aber die geringen Beschwerden, die wurden trotz meiner regelmäßigen Klagen nicht einmal dokumentiert. Tja, und heute, nach Jahren, kamen die Gutachter zum Schluß: Erhebliche Dauerschäden sind eindeutig erkennbar, aber da die "leichten" Verletzungen nicht ausreichend dokumentiert wurden, können die Folgen heute nicht zweifelsfrei dem einen Unfall zugeordnet werden. Dass ich das weiß ist dabei leider völlig egal.
Gruß Michael