kurze Internet-Suche:
Gebühren:
11,00 Euro - 31,50 Euro je Aufwand
Der Prüfer hätte dir diesbezüglich aber was sagen müssen. Also ob eine Eintragung notwendig ist oder nicht.
Bei meinem Spoiler z.B. stand im TÜV-Teilegutachten schon, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist. Es reicht, wenn man die Abnahmebescheinigung mitführt (ich kann es aber trotzdem noch eintragen lassen wenn ich will).
Bei manchen Bauteilen steht z.B. explizit drin, dass nach der Abnahme eine Eintragung in den Fahrzeugschein unverzüglich zu erfolgen hat.
Bein anderen wieder, dass es reicht, wenn es mit einer/der nächsten Änderung zusammen eingetragen werden kann.
Und bei anderen wieder, wie bei meinem Spoiler, dass es reicht, wenn man die Bescheinigung mitführt.
Wenn du bereits ein Teilegutachten zu einem Bauteil vorliegen hast, dann einfach mal durchlesen. Dazu sollte eigentlich immer etwas drin stehen!