Beiträge von t00i

    das ist dann wohl das todesurteil fuer weissere oder staerkere h9b.


    komisch, dass osram anfangs damit warb, die h9b seien langlebige leuchtmittel.
    unter anderem war das ein grund, warum osram skeptisch war, ob die cool blue absatz finden wuerden bei so langlebigen standardlampen.
    jetzt auf einmal sind sie so kurzlebig, dass keine "hochgezuechtete" version mehr moeglich ist?
    naja...

    hallo sascha,


    die dame meinte leider nicht die h9b, sondern in der tat normale h9 lampen.
    sehe ich zum einen an der konsequenten h9 schreibweise, zum anderen an der formulierung "kurze lebensdauer". h9b sind auf lange lebensdauer optimiert.


    auch support-mitarbeiter bei osram machen fehler oder kennen sogar die durchaus "exotischen" h9b lampen nicht.


    gruss,
    tom

    heißt das, dass die Kombination aus LED-Kennzeichenbeleuchtung hinten und W5/21W-Birnen in LED fürs Standlicht vorne (wie die von Dir einst angebotenen für 25 Euro/Stück) voraussichtlich eine Bordcomputermeldung provozieren würde?

    Nein,
    KZB wird fuer sich selbst ueberwacht.
    Wenn da keine fehlermeldung kommt, klappt sie und spielt auch nirgendwo anders rein.


    Beim Standlicht ist es was anderes. Das wird hinten und vorne gemeinsam ueberwacht.
    Nur hinten LED geht, nur vorne LED geht, beides LED geht nicht.


    Fuer hinten hat Dectane seit einiger Zeit LED-Rueckleuchten mit Widerstaenden im Sortiment (leider die "huebscheren" derzeit ausverkauft).
    Damit hat man dann keine Probleme.

    Könntest du als Vergleich mal bitte kurz sagen, wie die Lebensdauer der Philips Xtreme Vision +130% und die Osram Night Breaker Unlimited ist. Haben dann beide ca. 400h?

    Die Philips Xtreme +130% wird mit 450h Lebensdauer und damit der hoechsten ihrer Klasse angegeben.
    Osram hat keine genauen Zahlen oeffentlich gemacht, duerfte aber nicht an die 400h herankommen.


    Gruss,
    Tom

    Meine Einschätzung der rechtlichen Lage ist, dass der Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen oder Bauartgenehmigung solange möglich ist, wie man sie ausdrücklich kennzeichnet mit „Kein Fahrzeugteil zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO“. Damit ist §22a Abs. 2 StVZO genüge getan.

    So ist auch mein Rechtsverstaendnis.


    Leider sehen dies bisher ein Landgericht und ein OLG sowie eine Mehrheit der Anwaltskanzleien anders.
    Und mit dem "Gericht und der hohen See" hast Du eben vollkommen recht.


    Nachdem mein LED-Hersteller ebenfalls eingeknickt ist - und dem haette ich einen Rechtstreit zugetraut - , wird mir die Sache als kleiner Shop leider zu heiss und zu teuer, das mit ungewissem Ausgang durch die Instanzen zu fechten.


    Gruss,
    Tom