Schade... edit ging nicht mehr...
hab mal etwas geforscht:
Rechtlich sieht es so aus:
max 8 Leuchtflächen, max 2 Paare gleiche Funktion (also z.B. Fernlicht orginal + einmal Zusatz), wenn man die Ref.-Werte addiert (fürs Fernlicht) muss man kleiner = 100 sein...
Also sind 2 Scheinwerfer erstmal als Zusatzfernlicht gar kein Thema...
Habe dann mal geschaut...
Außer einer MINDESTHELLIGKEIT (1lx) in 100m Abstand scheint es fürs Fernlicht abweichend vom o.g. keine Regelungen zu geben.
Sooo... dann hab ich mir überlegt... Träger aufs Dach is zwar bestimmt mal ganz lustig und aufgrund der Anbringungshöhe der Lampen auch sehr sinnvoll, aber ich glaub... wenn wirds was in der Stoßstange/Kühlergrill...
Finde die Xenon Fernlichter von Hella eigentlich ganz cool.
Hella DE Xenon zum Beispiel... werden mit allem geliefert was man braucht, braucht man nicht eintragen, und warum auch immer braucht man auch kein SRA und aLWR... vermutlich wegen Fernlicht... das blendet eh^^... kostet natürlich nen Euro mehr... aber im Vergleich zum Halogenstrahler der Reihe sieht das Xenon doch viel wertiger aus.
Jetzt stellt sich die Frage:
Wohin damit?... lieber unten neben die NSW? oder lieber oben unter/neben die Scheinwerfer?
Weiß jemand wo man im Corsa D Platz für sowas hat? Und vor allem: Nen Befestigungspunkt der das auch aushält?
Grüße