Scheinwerfer (AFL) öffnen und auslackieren

  • Zitat

    Original von Sebi from Fpstylez.com
    Danke ripster für die guten Tips!


    Ich schau mal ob ich das überhaupt mache oder ob ich das verwerfe.


    Kink52:
    Jop, das ist klar. Aber ist halt die Sache, was direkt auffällt und was nicht.

    So ein Scheiß fällt sofort auf.

  • Solang der Tüvvi es abnimmt ist es Scheißegal, dass "So ein Scheiß" sofort auf fällt...

    Nr. 1576 - rip's limited


    Fahrwerk, Felgen, Reifen: H&R 50/40, ASA RS Race 8x18 ET35, 215/35 Dunlop


    Motor, Auspuff, Technik: EDS Ph1, Flowmaster


    HiFi: Kennwood DVD-Navi, Hertz Frontsystem und Subwoofer angefeuert von Audison Endstufe mit Kofferraumausbau


    Optik: Frontgrill ohne Emblem Eigenbau, Diffusor Heckansatz, OPC Pedale, Heckklappe "cleaned"

  • Zitat

    Original von ripster
    Solang der Tüvvi es abnimmt ist es Scheißegal, dass "So ein Scheiß" sofort auf fällt...


    Falsch.
    Schon mal etwas von § 22a StVZO gehört und dass der "TÜVI" so eine Änderung gar nicht abnehmen darf, es sei denn, die zuständige Behörde spielt im Sinne von §§ 11-14 FzTVO mit!?
    Kostet Dich 90-135 Euro und 3 Punkte.
    Wenn es Dir das wert ist...

  • da verkennt jemand den feinen unterschied !
    Sebi/Threadersteller hat seinen Beitrag korrekt markiert und so sollte es auch zu verstehen sein.


    Dagegen gibt "ripster" gefährliches Halbwissen von sich und das sollte man auch aufzeigen dürfen, zum Verständnis anderer Unwissender !
    Nicht mehr und nicht weniger.

  • not rly, das hat nix mit halbwissen zu tun.


    Mein Tüvvi hat mir das Prüfgutachten des Scheinwerfers rausgesucht. Anhand dessen hab ich mit ihm geklärt, welche Teile da auslackiert werden.
    Das sind exakt alle die, die keine Funktion haben und nicht Prüfteil des Scheinwerfers sind.
    Dazu gehört zB eine Chromverzierung die keinerlei Spiegelnde Funktion hat.
    Das Gutachten des Scheinwerfers wird damit in keinerlei hinsicht berührt.


    Edit: Im übrigen gibt's hier in der Nähe ne Tuningfirma, die exakt solche umbauten mit Tüv-Abnahme anbietet. Auch die arbeiten nach dem von mir genannten Prinzip

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    Fahrwerk, Felgen, Reifen: H&R 50/40, ASA RS Race 8x18 ET35, 215/35 Dunlop


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    HiFi: Kennwood DVD-Navi, Hertz Frontsystem und Subwoofer angefeuert von Audison Endstufe mit Kofferraumausbau


    Optik: Frontgrill ohne Emblem Eigenbau, Diffusor Heckansatz, OPC Pedale, Heckklappe "cleaned"

    Einmal editiert, zuletzt von ripster ()

  • Na gut, wenn Du meinst, dass das so ist :wink:.


    Da wäre ich sehr gespannt, wie Du Deinem "Tüvi" Punkte und Bußgeld erklärst bzw. ob er das dann für Dich bezahlt.


    Die StVZO, hier § 22a (1) Ziffer 7, ist da absolut unzweideutig. Bauartgenehmigungspflichtige respektive bauartgenehmigte Teile dürfen nicht verändert werden. Punkt.


    Wenn dann nur unter den von mir beschriebenen Voraussetzungen (siehe oben).

  • Das ist alles komplett richtig, allerdings werden in meinem Fall keine Bauartgenehmigten Teile verändert, da diese nicht Prüfgegenstand des Scheinwerfers an sich sind.

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