Einstiegsbeleuchtung in STVZO?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte heute mal ein Thema klären, welches mich seit Tagen beschäftigt. Ich möchte mir eine Einstiegsbeleuchtung in meinem Corsa D einbauen. Realisiert soll das mit einer grünen superhellen LED Leiste (50cm) werden. Diese soll unter die Türverkleidung angebracht werden. Mir scheint es so, als weiß niemand etwas konkretes, deshalb eröffne ich den Thread um ggf. eure Erfahrungen oder euer Wissen zu integrieren für Leute die das gleiche Vorhaben ohne die ABE zu verlieren.


    Problem?
    Das Problem ist ganz einfach. In seinem Auto selbst darf man Lichttechnisch alles verbauen was man will. Die Leuchten müssen KEIN E-Prüfzeichen haben. Die wichtigste Bedingung ist, dass das Licht nicht nach außen strahlt. Das heißt wenn ihr eure LED Soffitte in der Innenraumbeleuchtung nach vorne dreht, dass diese aus der Windschutzscheibe herausstrahlt und ihr das auch noch während der Fahrt macht ist das verboten.


    Kommen wir zurück zur Einstiegsbeleuchtung. Diese ist ja unter der Türkleidung angebracht. Demnach ist sie im Innenraum des Fahrzeuges und braucht kein E-Prüfzeichen. Da sie am Türkontakt angeschlossen wird, ergibt sich auch das Problem mit dem ausdringenden Licht während der Fahrt. Jetzt kommt es aber. Was passiert denn, wenn ihr die Tür im Stand öffnet und ausstiegt. In diesem Fall tut die Beleuchtung ja das was sie tun soll. Sie leuchtet auf die Straße. In meinem Fall habe ich grün angestrebt. Ist dies immernoch zulässig oder nicht erlaubt?


    Ich habe gestern mal mit der DEKRA vor Ort telefoniert. Nach mehreren Weiterleitungen war ich bei einer Frau die erst nein sagte, auf nachfragen allerdings ihren Kollegen fragte, der sich damit besser auskenne. Danach kam sie zurück und meinte, dass meine Vorhaben laut seiner Aussage doch erlaubt wären. Ich habe auch gefragt ob es weiß sein muss. Die Antwort war: "Die Farbe ist egal."


    Vorhaben:
    - LED Leisten unter Türverkleidung
    - Angeschlossen an Türkontakt
    - Grün


    Aktuell steht noch eine schriftliche Anfrage an den TÜV Nord aus.


    Eure Meinungen sind gefragt! Wisst ihr etwas dazu oder habt selbst schonmal Erfahrungen damit gemacht?


    Mit besten Grüßen
    blauersalon


    Individualisierungen: [X] LED Kennzeichenbeleuchtung [X] LED Innenraumlicht [X] Fußraumbeleuchtung: Grün
    [X] Einstiegsbeleuchtung: Grün [X] Mittelkonsole: Piano Schwarz [X] Touch & Connect [X] HighPower H7 Licht

  • Tag ;)


    Soweit schon mal super detailiert beschrieben.
    Ich kann dir leider nichts unter Garantie sagen, aber soweit ich das weiß bzw. aus meinen Kreisen mitbekommen habe/ mitbekomme ist es in dem moment erlaubt in dem das Fahrzeug steht und der Motor aus ist.


    Du steigst ja nicht bei voller Fahrt aus :D


    Sprich du fährst zu deinem Ziel, parkst, schaltest den Motor aus, ziehst den schlüssel und steigst aus. Und genau hier ist es egal ob es unter deinen Türen blau, grün, orange, oder sonst was leuchtet.


    In stehendem Zustand wäre rein theoretisch meines Wissens auch Unterbodenbeleuchtung erlaubt ... aber das ist ja dann schon wieder ne andere story :D


    was natürlich passiert wenn du den motor laufen lässt, nur schnell aussteigst und tür offen lässt, was abgibst o. ä. und wieder zurück ins auto.... da kann ich dir leider nicht sagen ob das dann schon rechtswidrig ist?! ?(


    Hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen. natürlich bin ich aber auf die konkrete, sichere Antwort gespannt.


    schönen tag noch ;)

  • Zitat

    Original von NuEra
    In stehendem Zustand wäre rein theoretisch meines Wissens auch Unterbodenbeleuchtung erlaubt ... aber das ist ja dann schon wieder ne andere story :D


    nein.
    eine unterbodenbeleuchtung ist in betriebsbereitem zustand sogar ausgeschaltet verboten.
    und in nicht betriebsbereitem zustand ist es ein mangel am fahrzeug.
    ergo: eine ubb ist gar nicht erlaubt.
    (ausnahme ist nur eine weisse ubb mit pruefkennzeichen und nur an den seiten verbaut, die dann aber nicht mehr ubb, sondern einstiegsbeleuchtung genannt wird)


    da das vorhaben von blauersalon sich allerdings nicht im aussenbereich des fahrzeugs abspielt, bzw. der anbau der beleuchtung nicht aussen erfolgt, ist hier die ubb nicht als grundlage zu sehen.


    fuer die "pfuetzenbeleuchtung" gibt es meines wissens keine paragraphen, welche die lichtfarbe, etc. regeln.
    somit waere das in ordnung.
    ganz gesichert kann ich dir das aber nicht sagen.


    gruss,
    tom

  • Stimmt nicht mit der ubb! War sogar deswegen beim TÜV solange du ein Relai dazwischen machst sobald du das Auto ausmachst darf es Leuchten.
    Ist wie beim airride das darf auch nur funktionieren wenn der Motor nicht läuft.
    Wenn du parkst darfst du ja auch das Auto mit airride auf dem Bodenlegen.

  • Ok alles klar.


    Also lag ich trotzdem nicht total daneben :D spielt aber ja hier gott sei dank keine rolle. ;)


    Aber nun zur "pfützenbeleuchtung" :top:
    Wie t00i das schon sagte - mir ist auch nichts bekannt das derartiges regelt.
    Nur wie du (blauersalon) selbst beschrieben hast, das 'herausscheinen' usw.


    Viel Spass mit deinem Vorhaben 8)

    Nr. 2205 ... Black & White GSi... :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von NuEra ()

  • Zitat

    Original von Etnis
    Stimmt nicht mit der ubb! War sogar deswegen beim TÜV solange du ein Relai dazwischen machst sobald du das Auto ausmachst darf es Leuchten.


    markus, du irrst.
    alle teile, die du angebaut hast im aussenbereich, muessen bauartgenehmigt sein und muessen funktionieren.
    eine ubb ist erstens nicht bauartgenehmigt und zweitens im stand genauso verboten wie bei der fahrt. schon alleine das verbaut-sein kann die strafe zur folge haben - und das kam auch schon oft vor.

  • Zitat

    Original von t00i


    markus, du irrst.
    alle teile, die du angebaut hast im aussenbereich, muessen bauartgenehmigt sein und muessen funktionieren.
    eine ubb ist erstens nicht bauartgenehmigt und zweitens im stand genauso verboten wie bei der fahrt. schon alleine das verbaut-sein kann die strafe zur folge haben - und das kam auch schon oft vor.


    Ok du weist es besser

  • Meine "Pfützenbeleuchtung" wurde von den blauen Freunden bei einer Polizeikontrolle entdeckt und waren natürlich brennend heiß drauf, mir irgendwas anzuhängen. Als sie dann allerdings gemerkt haben, dass alles an der Dachhimmelbeleuchtung angeschlossen war und somit klar war wann die Pfützenbeleuchtung an und aus geht, sagten Sie: "Endlich einer der sich an die Regeln hält"


    Zu der UBB.. da hat tooi vollkommen recht.

  • Das mit der UBB habe ich bereits mehrmals mitbekommen. Auch wenn viele gerne möchten dass eine UBB erlaubt ist, sie ist verboten. t00i's Begründung stimmt hier und habe ich mehrfach gehört. Da eine UBB außen und unten an einem Fahrzeug angebracht wird, ist es eine Außenbeleuchtung. Dafür gibt es Vorschriften und eine davon ist, dass dieses Bauteil bauartgenehmigt sein muss. Ist es das nicht, erlischt die ABE. So wie ich das sehe ist auch der Anbau schon nicht zulässig, da das Teil eben nicht bauartgenehmigt ist.


    Ich danke euch für die Eindrücke von eurer Seite. Da ich selbst nichts genaues gefunden habe, ihr ebenfalls vermutet dass es legal ist und sogar die DEKRA mir das gesagt hat, werde ich mir heute die grünen LED Leisten bestellen und das ganze wie geplant vornehmen. Diese Beleuchtung wird, wie bereits genannt im Innenraum montiert und demnach keine Außenbeleuchtung. Vermutlich halten wir uns hier in einer Grauzone auf. Das ist mir soweit aber auch egal. Wichtig ist, dass ich nicht beim Aussteigen von der Polizei direkt Stress bekomme. In soweit vielen Dank :)


    Individualisierungen: [X] LED Kennzeichenbeleuchtung [X] LED Innenraumlicht [X] Fußraumbeleuchtung: Grün
    [X] Einstiegsbeleuchtung: Grün [X] Mittelkonsole: Piano Schwarz [X] Touch & Connect [X] HighPower H7 Licht

  • Ich sagte ja nicht dass ich es weiß. Aber gut dass ihr es wisst, jetzt weiß ichs auch sicher :D


    Dir viel spass beim einbau und natürlich wenn möglich ein bild, würde es gern mal sehen wenn es fertig ist :top: ;)