Einstiegsbeleuchtung und der TÜV

  • Hallo zusammen,


    meine AU/HU steht an und da ich ja eine schöne grüne Einstiegsbeleuchtung habe, wende ich mich damit an euch. Ich bin ja nicht der erste im Forum, der so eine Einstiegsbeleuchtung hat. Frage ist nun nach der Offenheit gegenüber dem TÜV.


    Nach damaliger Recherche ist das ganze laut diverser Foren eine rechtliche Grauzone. Ich möchte mich trotzdem natürlich absichern, damit ich nicht umsonst hinfahre, daher meine Frage an alle Nutzer die eine Einstiegsbeleuchtung haben:


    Hattet ihr Probleme bei der AU/HU?


    Ich hab jetzt gerade nicht die Gesetzestexte da, aber es ist bei der Einstiegsbeleuchtung so, dass die eine Innenraumbeleuchtung ist (auch wenn sie aus dem Fahrzeug scheint). Das kommt daher, weil sie streng genommen im Innenraum verbaut ist. Daher ist die Farbe und die Art des Leuchtmittels (in meinem Fall ein LED Streifen) egal. Wichtig ist dass bei eingeschalteter Innenraumbeleuchtung während der Fahrt (was ja eh verboten ist) kein Licht aus dem Fahrzeug herausscheint. Das ist ja bei mir auch nicht der Fall.


    Ich wollte in diesem Thread nur mal die Meinung und Erfahrung von Leuten mit Einstiegsbeleuchtung hören. Natürlich darf sich jeder dazu äußern, wenn Er/Sie mag :)


    Mit besten Grüßen
    blauersalon


    Individualisierungen: [X] LED Kennzeichenbeleuchtung [X] LED Innenraumlicht [X] Fußraumbeleuchtung: Grün
    [X] Einstiegsbeleuchtung: Grün [X] Mittelkonsole: Piano Schwarz [X] Touch & Connect [X] HighPower H7 Licht

  • Hallo,


    hab ein eine Einstiegsbeleuchtung beidseitig in rot.
    Ich hatte auch bedenken, dass der TÜV das bemändeln wird. Deswegen hab ich das erst garnicht angesprochen. Hab den Strom dafür von der Dachhimmelbeleuchtung abgezapft und einfach die Dachhimmelbeleuchtung für den Tüv ausgeschaltet.


    Also eig. brauchst dir keine Sorgen machen.


    Wie es der Zufall so will, bin ich am selben Tag in eine Polizeikontrolle gegen 23Uhr geraten. Beim Aussteigen hat das der blaue Freund gesehen und gefragt ob es an der Dachhimmelbeleuchtung angeschlossen ist (Hatte jemand Ahnung)
    Nachdem ich ihm das zeigte, meinte er: "ok -so geht das i.O."


    Also ich behaupte das wird dir auch so ergehen..

  • Der rote Bruder :D Sieht bestimmt nett aus wenn man unsere Autos nebeneinander im Dunkeln abstellt und die Türen öffnet :D Aber gut b2t:


    Ich habe genau wie du den Strom von der Dachhimmelbeleuchtung abgezapft und kann genau wie du den Kram einfach ausstellen über den Schalter. Ich dachte nur, dass beim TÜV vermutlich unter das Auto geguckt wird und der Kerl dann einmal nach oben schaut und sieht dass da ne LED Leiste klebt.


    Ich weiß ja, dass es in unserer Montierweise nicht verboten ist, ich habe nur keine Lust auf stundenlange Diskussionen mit den Leuten. Aber dann werde ich das mal so ausprobieren wie du sagst :)


    Nachtrag: Ein Anruf damals bei der DEKRA ergab (allerdings erst als ich mit dem Meister gesprochen hab) ebenfalls die Antwort dass es erlaubt sei. Zur Not bring ich den einfach dahin, wo ich auch damals angerufen habe :)


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  • Wohnst leider zu weit weg, um dieses brachiale Foto zu schießen :D:D


    Bin mal gespannt wie der TÜV sich bei dir anstellt :D
    ich hatte einen sehr strengen prüfer der mir die Tüv plakette erst geben wollte, wenn ich nebenan einen neuen verbandskasten kaufe, da meiner seid 2 Wochen verfallen ist.


    Einfach dort nicht erwähnen und basta...
    Wenn die es doch sehen, hast ja den Dekra Meister :D

  • Sehr, sehr schade aber nun gut :)


    Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es gelaufen ist. Zunächst steht erstmal die große Inspektion an und danach geht es direkt los zum TÜV. Das Problem mit dem Verbandskasten werde ich zum Glück nicht haben :) :D


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  • Gut dass du es anschneidest. Hoffe dass eine Warnweste ausreicht :D


    EDIT: Es reicht eine Warnweste :)


    "Auch wenn in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist empfehlen wir, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste im Innenraum mitzuführen."


    Quelle: KLICK MICH


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  • Zitat

    Original von Kubbu
    Laut Gesetztestext, darf die "Signalwirkung des Fahrzeuges nicht verändert werden". Da die Türbeleuchtung während der Fahrt nicht nach außen scheint ist es alo komplett legal.


    Perfekt, das werde ich mir ebenfalls noch merken. :)


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