Böser Blick/ erlaubt oder nicht?

  • Guten Abend,


    spiele schon lange mit dem Gedanken mir einen bösen Blick an meinen Corsa dranzuklatschen :D.


    Bekanntermaßen gibt es Blenden von RDX und CSR.


    Nun habe ich mich mit Google versucht zu informieren, finde aber immer wiedersprüchliche aussagen.


    In der Bucht steht bei den CSR-Blenden: Fahrzeugspezifische TÜV-Freigabe, daher eintragungsfrei.
    Woanders lese ich wieder das es trotzdem nicht erlaubt ist.


    Was stimmt den nun?


    Mit freundlichen Grüßen


    Timo

  • Nabend
    Ich habe die vor RDX verbaut.Hab da auch eine ABE für.Bis jetzt keine Probleme gehabt und der Tüv hat auch nix gesagt.

    Corsa D Color Stripes 1,6T Bj. Mai 2011
    FMS 70mm Duplex Anlage ab Kat
    H&R Federn 35mm
    H&R-SCC Spurverbreiterung vorn 10 hinten 15
    Irmscher Grill
    RDX Scheinwerferblenden
    LED Innenraum und Kennzeichenbeleuchtung



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  • Macht es da einen Unterschied ob dass die Scheinwerfer vom Vorfacelift sind?


    Weil beim Vorfacelift sitzen die Blinker ganz oben, beim Facelift unten. :)


    Habe nämlich den Vorfacelift-Corsa

  • Ich kann dir nur (trotz Legalität) davon abraten. Der sieht nicht gut aus. Von der Seite und aus Richtung der Türen sieht der Böse Blick nämlich einfach nur extrem aufgeklebt aus - und nicht wie wenn er zu Auto gehören würde :/