Gewährleistung ja oder nein?

  • Moin,


    ich weiß, dass das ein schwieriges Thema ist, aber gerade ist es für mich wichtig zu wissen, was unter Gewährleistung fällt und was nicht.
    Es handelt sich um unseren Corsa D CDti, Bj. 2007, ca. 140000km und komplett von einem FOH Scheckheft gepflegt. Wir haben das Auto vor gut 13 Wochen bei einem freien Händler gekauft und nun haben wir entdeckt, dass eine Leitung der Klimaanlage und ein Ladeluftschlauch undicht sind (letzterer ist vermutlich auch für den FC P0243 verantwortlich). Das Flexrohr hat einen Riss und Abgas strömt raus. Zudem ist das Zahnrad der Heizung abgebrochen...


    Was hiervon würde unter die gesetzliche Gewährleistung fallen?

  • Da du bei einem Händler gekauft hast, steht dir 1 Jahr Gewährleistung zu (es sei denn er hat sich durch "Verkauf im Auftrag" o.ö darum gedrückt).
    In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass die Defekte vorher nicht da waren, nach 6 Monaten "startet" dann die Beweislastumkehr.
    Heißt, dass du nachweisen musst, dass die Defekte vorher schon waren.



    0-6 Monate: Händler in der Beweispflicht
    7-12 Monate: Käufer in der Beweispflicht

  • Das weiß ich bereits. Dennoch danke. Es geht darum, was unter Verschleißteil fällt und was nicht?



    Edith sagt: bis auf das Zahnrad des Heizungskasten muss der Händler die Dinge wohl auf seine Kappe nehmen. Obwohl ich da mit dem Heizungskasten auch nicht sicher bin. Es wäre sicherlich schwer für den Händler zu beweisen, dass das Zahnrad nicht angebrochen war, als wir es gekauft haben. Andererseits ist es jetzt erst abgebrochen, der Händler könnte dann argumentieren, dass es dann ja wohl ok war...

  • Zum Thema Zahnrad im Heizungskasten gibt es hier bereits einen ellenlangen Thread - hier die aktuellen Einträge. Wenn das Auto aus 2007 oder 2008 stammt und in einem von zwei bestimmten Werken gebaut worden ist, wurde ein mangelhaftes Teil verbaut, dessen Austausch bis 2011 kostenfrei vom FOH erledigt wurde – eigentlich automatisch im Rahmen der Inspektionen, da eine interne Rückrufaktion...


    Ob das bei Deinem Corsa bereits gemacht ist, erkennst Du an einer grünen Markierung links am Bremspedal. Ob aber die eventuelle Nichtdurchführung in die Gewährleistungshaftung des Händlers fällt, kann ich Dir nicht sagen.


    Viele Grüße, DerFanta

    „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ – Konfuzius


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