Auto Ende Dezember gekauft, jetzt Klimaanlage ohne Funktion ... Wurde vor Kauf angeblich im Scheckheft geprüft und für okay abgehakt ![]()
Termin Werkstatt zwecks Nachbesserung gemacht ... wirst nur noch abgezogen
Mal schauen was die antworten ![]()
Auto Ende Dezember gekauft, jetzt Klimaanlage ohne Funktion ... Wurde vor Kauf angeblich im Scheckheft geprüft und für okay abgehakt ![]()
Termin Werkstatt zwecks Nachbesserung gemacht ... wirst nur noch abgezogen
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Termin Werkstatt zwecks Nachbesserung gemacht ... wirst nur noch abgezogen
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Privat gekauft oder vom Händler .lg
Händler , Wasserpumpe war auch dahin.
Wasserpumpe denke ich kann ich abschreiben, aber Klimaanlage will ich bezahlt haben
Händler , Wasserpumpe war auch dahin.
Wasserpumpe denke ich kann ich abschreiben, aber Klimaanlage will ich bezahlt haben
Die Sachmängelhaftung beim Autoverkauf tritt ein, wenn ein Autokäufer seiner gesetzlichen Verpflichtung nach §§ 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht nachkommt, zu gewährleisten, dass das verkaufte Fahrzeug frei von Mängeln ist. Sie gilt für eine Dauer von zwei Jahren nach der Übergabe des gekauften Fahrzeugs und schützt den Käufer vor Defekten, die bereits beim Kauf bestanden haben. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch, Schadenersatz oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Händler die Sachmängelhaftung nicht ausschließen – das gilt auch für den Gebrauchtwagenkauf bei einem gewerblichen Händler. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn eine natürliche Person ein Fahrzeug von einem Händler kauft, um es überwiegend privat zu nutzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Sachmängelhaftung für die Kaufsache bei einem Unternehmer zwei Jahre lang gelten muss § 438, BGB. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann der Händler die Haftung im Kaufvertrag verkürzen – häufig auf ein Jahr. Dabei gilt die Frist, die im Kaufvertrag festgesetzt wird. Komplett ausschließen können Händler die Sachmängelhaftung jedoch in keinem Fall. Bei Verbrauchsgüterverträgen gilt zudem die Beweislastumkehr. Die Beweislast liegt also beim Händler. Danach wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war, wenn sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein mangelhafter Zustand des Fahrzeugs zeigt. Hier müssen also nicht Sie beweisen, dass der Mangel beim Verkauf bereits vorlag. Stattdessen müsste der Händler versuchen, nachzuweisen, dass der Mangel bei der Fahrzeugübergabe noch nicht existierte.
Bei einem Privatverkauf haftet der Verkäufer zwar für Mängel, aber die Sachmängelhaftung unterliegt strengeren Voraussetzungen als beim Verbrauchsgüterkauf vom Händler. Möchten Sie ein gebrauchtes Auto privat verkaufen, können Sie vertraglich den Haftungsausschluss der Sache vereinbaren. Für arglistig verschwiegene Mängel können Sie als Verkäufer dennoch zur Rechenschaft gezogen werden – hier liegt die Beweislast allerdings beim Käufer, der erst nachweisen muss, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Vorsichtig sollten Sie als Verkäufer auch mit Garantiezusagen umgehen – denn bei einer ausdrücklichen Zusage einer Garantie muss auch der private Verkäufer im Falle eines Mangels trotz Haftungsausschlusses haften.
Wünsch dir viel Glück .lg
Danke dir