Abweichung von Wegstreckenzähler / Kilometerzähler

  • Hallo,
    ich hab ja bereits im Thread mit der Tachoabweichung durch Winterreifen angedeutet, dass mein Kilometerzähler deutlich vorgeht. Da ich jetzt nach nochmaliger Nachfrage beim ausliefernden Händler die Bestimmung der StVZO zugesandt bekam, mache ich doch lieber einen eigenen Thread auf.


    Bei mir geht der Kilometerzähler mit 185/70R14 Bereifung um 3% vor. Dies bereits mit nagelneuen Reifen. Bis zur gesetzlichen Verschleißgrenze werden (theoretisch) über 5% daraus.


    Jetzt zum Auszug aus der StVZO:
    "Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +/- 4 vom Hundert abweichen."


    Das muss doch unter allen Umständen mit allen zugelassenen Reifengrößen und auch Reifenzuständen (von neu bis 1.6mm) gelten.


    Ich sehe es deshalb doch richtig, dass mein Kilometerzähler außerhalb der zulässigen Toleranz liegt?


    In Summe über den gesamten Fahrbetrieb (Sommer, Winter, Reifenverschleiß) habe ich damit einen Vorlauf des Kilometerzählers von über 3%. Das ist schön langsam eine Größe, die in den Geldwert des Fahrzeugs eingeht (Wiederverkauf, Laufleistung bei Versicherung).


    Weiß jemand, ob es möglich ist, den Kilometerzähler nachjustieren zu lassen. Mein Händler vor Ort sagte, es ginge nicht. Für einen elektronischen Kilometerzähler ist diese Abweichung jedenfalls schon krass.


    epp4

    ehemalig Corsa D 1.4 Innovation Royalblau 5-türig EZ 10/08, verkauft im Mai 2011, jetzt Mazda 2 1.5 Sports Line

    Einmal editiert, zuletzt von epp4 ()

  • Zitat

    Original von tomeder
    Also wenn man theoretisch logisch denkt, dann sollten diese Reifen doch eigentlich gar nicht unter die zugelassenen fallen?


    Komischerweise ist dies aber die einzige Größe, die im neuen Fahrzeugschein steht, alle anderen Größen muss man sich anhand des COC-Zertifikats raussuchen. Zudem wurden diese Reifen als Standardzubehör direkt von Opel verkauft!


    Aber auch diese "seltsame" Reifengröße ändert nichts an der Tatsache, dass der Kilometerzähler daneben liegt. Auch mit der allseits nun wirklich üblichen Größe 185/65R15 hat man einen Vorlauf des Kilometerzählers zwischen 2 und 4%. Nochmals angemerkt, die erlaubte Toleranz ist PLUS MINUS 4%. Man kann sich durchaus auch auf die Mitte legen oder bei neuen Reifen leicht darüber.


    Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass man bewusst diesen Vorlauf gewählt hat, damit der Verbrauch günstiger rauskommt (bis zu ca. 0.3l/100km). Tja und jetzt kommt jemand so wie ich und findet raus, dass dieser Fehler existiert ;) War gar nicht so schwer, dies zu erkennen, weil mein Urlaubsort in Südtirol dieses Mal anstelle 300km nun 310km entfernt war. Das machte mich stutzig und es wurde auf der Autobahn mal genau nachgemessen.


    epp4

    ehemalig Corsa D 1.4 Innovation Royalblau 5-türig EZ 10/08, verkauft im Mai 2011, jetzt Mazda 2 1.5 Sports Line

  • Zitat

    Original von thomas56
    eine Tachojustierung ist "ohne" weiteres möglich > hier lang <


    Mag sein, dass es diverse Anbieter gibt, die sowas können. Ich würde aber gerne im Zuge der Garantie die Justage direkt von Opel bekommen. So wie es aussieht, ist bei mir die Abweichung außerhalb der nach StVZO zulässigen Toleranz und somit würde ich eindeutig sagen "Garantiefall!"


    Zitat


    aber fahr doch z.B. einmal zum Bosch- bzw. ADAC-Dienst auf einen Prüfstand und lass kontrollieren, ob eine derartige Abweichung wirklich vorliegt.


    Da bin ich mir sehr sicher, dass diese Abweichung besteht. Nicht nur, dass der Urlaubsort komischerweise weiter entfernt war als üblich.


    Nein, ich habe wie gesagt auch auf der fast leeren Autobahn (minimale Anzahl an Spurwechseln) bei moderatem Tempo (130kmh Tacho) gemessen. Und zwar über eine Strecke von genau 30km mit Zwischenablesung alle 10km. Da fehlte es wiederholt um genau 300m alle 10km. Wenn sowohl der Endwert als auch die Zwischenwerte exakt auf das gleiche Ergebnis kommen, dann darf man die Messung wohl als zuverlässig betrachten.


    epp4

    ehemalig Corsa D 1.4 Innovation Royalblau 5-türig EZ 10/08, verkauft im Mai 2011, jetzt Mazda 2 1.5 Sports Line

  • Jetzt fällt mir noch eine Zusatzfrage zu dem Thema ein.


    Wie groß darf eigentlich die Größentoleranz eines Reifens sein, d.h. wie weit darf ein neuer Reifen von den theoretischen Dimensionen bezüglich des Abrollumfanges abweichen?


    Ich habe schon etwas im Netz gesucht, aber mit den üblichen Stichworten wird man da von den Standardbeiträgen bezüglich der möglichen verschiedenen Reifengrößen an einem Fahrzeug erschlagen. Vielleicht kennt jemand hier eine Quelle, wo man die gültigen Toleranzen rauslesen kann.


    epp4

    ehemalig Corsa D 1.4 Innovation Royalblau 5-türig EZ 10/08, verkauft im Mai 2011, jetzt Mazda 2 1.5 Sports Line

  • Thomas:
    Danke für die Antwort, aber bei diesen Stellen bin ich schon vorbei gekommen. Da wird leider auch nichts über die erlaubten Herstellertoleranzen ausgesagt.


    Mit dem Googlen ist's leider nicht so einfach. Wenn man die Suchbegriffe "Herstellertoleranzen" und "Autoreifen" verwendet, gibt es praktisch keine Treffer. Schreibt man dagegen nur das Wort "Herstellertoleranzen" auseinander, wird man sofort mit den Diskussionen "Darf ich den Reifen noch aufziehen" oder "brauche ich dazu eine Tachoangleichung" erschlagen.


    epp4

    ehemalig Corsa D 1.4 Innovation Royalblau 5-türig EZ 10/08, verkauft im Mai 2011, jetzt Mazda 2 1.5 Sports Line