Joh, bei VZ 325 (Beginn / VZ 326 Ende der Zone), http://www.pp.wtal.de/verkehr/sonst/images/vz325.gif , entsprechend Schrittgeschwindigkeit (bis 7 km/h).
Wer dass mit 30er-Zone verwechselt hat bei gut 23 km/h-zuviel entsprechend die Folgen zu tragen...
Bzw. der Vollständigkeit halber...
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.