Zitat
Original von Kathy
Also am besten fragt ihr den FOH was ihr nun tun könnt, aber was ich mich frage ist mußte sie nicht ein nachweis erbringen das sie ihn auch abbezahlen kann?
Lg Kathy
Du erbringst ja nur den Nachweis in Form der Bezügemitteilung das man einen Job ( geregeltes Einkommen ) hat und das angegebene Gehalt auch wirklich inne hat.
Desweiteren geschiet ja eine Bonitätsprüfung über die SCHUFA, ist die Bewertungszahl negativ oder bedenklich kann die Bank den Finanzierungs / Leasingvertrag ablehnen. Bei einem Barkauf spielen sämtliche eben genannte Faktoren / Bedingungen keine Rolle.
Hat man selber kein geregeltes Einkommen muss ein zweiter Darlehnsnehmer herangezogen werden der als Bürge auftritt und im Problemfall wird dann eben jener zur Kasse gebeten. Deswegen würde ich mir an manch einer Stelle überlegen für wen ich Bürge oder als 2. Darlehnsnehmer einspringe. Egal ob Autokauf oder Handy oder oder oder.....
Hatte den Fall vor kurzem bei meinem besten Freund, er ist vor 3 Jahren bei einem Arbeitskollegen als 2. Darlehnsnehmer eingesprungen. So, dieser Kollege hat seine Arbeit verloren und konnte die Raten nicht mehr aufbringen, wohnte ganz wo anderst und mein Freund wusste von nichts. Die Bank kam dann zu meinem Freund (bzw. Schriftlich) und wollte Ihn zur Kasse beten, ging zwar noch einmal glimpflich ab aber es hätte auch anderst ausgehen können.