ZitatAlles anzeigenOriginal von t00i
dann wollte ich noch etwas zu dem erwaehnten xenonkit sagen:
JEDES XENONKIT IST NICHT LEGAL.
wer das nicht klar zum ausdruck bringt, handelt meines erachtens unserioes.
grund:
halogenscheinwerfer sind nur fuer halogenlicht geprueft und nicht fuer xenonlicht zugelassen.
xenonscheinwerfer sind fuer xenon zugelassen, haben aber d2s, d2r, d1s oder d1r anschluesse und nicht h7, h1, etc. wie bei xenonkits.
somit folgt: es gibt keine legal einsetzbaren xenonkits in halogenfassungen.
vereinzelt stattfindende "grau"eintragungen beim tuev wuerden bei einer kontrolle ihre gueltigkeit verlieren.
dazu kommen noch die randbedingungen wie die automatische leuchtweitenregulierung, die scheinwerferreinigungsanlage, das weiterleuchten vom abblendlicht bei betaetigung des fernlichts und die deaktivierung der manuellen leuchtweitenregulierung.
kurz: erheblicher aufwand, der mit halogenscheinwerfern zum scheitern verurteilt ist.
zum schluss mag ich euch noch ein frohes 2008 wuenschen. :zzz:
gruss,
tom
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So, jetzt sollte auch der Letzte verstehen das diese Xenonkits a la ebay etc. nicht erlaubt sind.