didi: In der Realität kann sich das natürlich kein Autohaus erlauben.
Hier der Link
ZitatWird dagegen ein Neuwagen, der vom Händler nicht in der gewünschten Zeit beschafft werden kann, von einem anderen Händler geliefert, der allerdings 450 Kilometer entfernt ist, so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).
Ich habe bei meinen 18km auch schon komisch geguckt, soviel hatten wir bei der Übergabe noch nie drauf.
Der Wagen wurde von der Zentrale zu meinem FOH gefahren und die Strecke beträgt 15km. Finde ich schon blöd genug, dass sowas überhaupt gemacht wird. Wenn da so ein Azubi drinsitzt, der den Wagen erstmal richtig tritt....muss nicht sein in meinen Augen.
Aber als Kunde ist man da machtlos...