Dann lies doch mal bitte richtig wenn du hier schon meckerst !!
Zitat§17/3 Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten
Somit darf jeder zugelassene Corsa D, aufgrund seiner zwei NSW mit der "Begrenzungsleuchte" auf Deutsch, Standlicht, und NSW bei Nebel, Schnell oder Regen fahren !!!! Dürfte man die NSW nicht in Verbdinung mit Standlicht Benutzen, dürfte diese Funktion auch nciht Serienmässig so Funktionieren, dann würden die NSW auch erst mit Abblendlicht Funktionieren! Es hat schon seinen Sinn warum man NSW + Standlicht auch so Einschalten kann in jedem Fahrzeug!
Man sollte wenn ich hier was reinstelle schon den ganzen Absatz lesen und ned nur den ersten Teil und sagen ich liege Falsch, Danke!
So und jetz sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema, nämlich das "Tagfahrlicht" zurück kommen.