Beiträge von sKanoS

    Dann lies doch mal bitte richtig wenn du hier schon meckerst !!


    Zitat

    §17/3 Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten


    Somit darf jeder zugelassene Corsa D, aufgrund seiner zwei NSW mit der "Begrenzungsleuchte" auf Deutsch, Standlicht, und NSW bei Nebel, Schnell oder Regen fahren !!!! Dürfte man die NSW nicht in Verbdinung mit Standlicht Benutzen, dürfte diese Funktion auch nciht Serienmässig so Funktionieren, dann würden die NSW auch erst mit Abblendlicht Funktionieren! Es hat schon seinen Sinn warum man NSW + Standlicht auch so Einschalten kann in jedem Fahrzeug!


    Man sollte wenn ich hier was reinstelle schon den ganzen Absatz lesen und ned nur den ersten Teil und sagen ich liege Falsch, Danke!


    So und jetz sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema, nämlich das "Tagfahrlicht" zurück kommen.

    Also,
    in Österreich darf man nur mit Standlicht und NSW rumfahren wann man will und wo man will, keine Begrenzung.


    In DE ist es aber ein wenig anderster geregtl als ich grad über die schnelle Suche erfahren konnte.


    §17/3
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Also man dürfte bei Nebel, Schnellfall oder Regen mit Standlicht und NSW fahren.


    Das es in irgendeiner weiße erlaubt sein muss, ist ja klar, sonst würde es die schaltung NSW + Standlicht nicht Serienmässig geben im Auto.

    Man darf am Tag nicht nur mit Standicht fahren das kann ein kleines Bußgeld kosten. Wobei sich hier rüber doch erlich gesagt eh keiner aufregt...


    Die Kombination Standlicht + NSW ist allerdings seit schalg mich Tod welches Jahr, kA, in DE erlaubt und kostet kein Bußgeld mehr für die wo es brauchen ... deswegen fahren ja jetz immer mehr so rum am Tag ...

    Ich weiss das die zum Föhnen ist und nicht zum zerschneiden, ist schliesslich nich das erste mal das ich mit Folie und vorallem 3D-Folie Arbeite, aber die Folie ist eh schon lang wieder weg weil des ganze nur mal zum Testen drauf war ob mir das Carbon überhaupt taugt und ganz erlich: Ich hab ncihtmal bei der Carbonfolie die Blende gelöst sondern direkt drüber foliert am Radio weils wie gesagt nur zum Testen war weil ich wusste das mir des alles zu kahl dann ist. :)


    Also keine Bange ;)
    Aber trotzdem danke :o)