Wie wär es denn, die Wandlung anzudenken da der Motor zu schwach ist.....?
Also, als Händler würde ich mich da auch quer stellen!
Grundsätzlich ist ein FOH bei einer genehmigten Wandlung lt. Händlervertrag verpflichtet, dass Fahrzeug von Opel zu kaufen.
Die Wandlung findet zwischen Kunde und Hersteller statt.
Grundsätzlich halte ich alle angegebenen Gründe, die Dein Wandlungsbegehren begründen sollen, für extrem Hanebüchen.
Und da an den Bremsen kein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, glaub ich nicht an den Wandlungsanspruch nach einem Versuch durch die Werkstatt.
Grundsätzlich bin ich mit der Qualität meines Co´s sehr zufrieden. Natürlich gab es auch schon Mängel - da kann ich verdammt gut mit leben!
Nachdem ich 20 Jahre bei Opel war, hätte ich mir vielleicht keinen Opel kaufen dürfen. Da mir aber bekannt ist, dass die Opel Qualität mittlerweile besser ist, als bei manch einem deutschen Premiumhersteller, kam für mich nichts anderes in Frage.
Ich wünsche Dir, falls es denn mit einer Wandlung aus heutiger Sicht bei diesen Mängeln funktionieren sollte, auf jeden Fall viel Glück mit Deinem nächsten Auto eines anderen Herstellers.....