Mit der Felgenbreite und 225er Reifen wird das aber nichts werden. Der Corsa hat ne Verbundlenkerachse und damit kommt der Reifen aufgrund seiner Breite bei beidseitig einfedernder HA in Kontakt mit der Karosse. Wird dir der TÜV auch mit Serienfahrwerk und korrekter Prüfung nicht eintragen. Und falsch geprüft bei der Eintragung hilft dir im Fall der Fälle falls dieser eintritt dann nicht weiter.
Steht und fällt mit der ET der Felge sowie der Felgenbreite und was für ein Reifen drauf ist. Selbst in der selben Reifengröße gibt es Unterschiede.
Wie gesagt: meine Erfahrung: 8,5" Breite mit ET 35 und ein entsprechender Reifen dazu, dann geht das. Ich fahre auf mein 8,5x17 z.B. nen 205er Reifen; allerdings mit nem 40er Querschnitt. Wäre das Rad abgedeckt ginge hiermit sogar ET30 ohne Probleme.
Und bzgl. zulässig oder nicht -> Reifenfreigabe vom Hersteller ggf anfordern. Jeder der bekannten Hersteller bietet dies über deren HP an.
In deinem Fall: gibt es die Wunschfelge ggf mit einer höheren ET? Dann wäre das in Verbindung mit der Serienreifengröße meine ich die für dich beste Lösung. Wäre zwar dann auch eine §21 Abnahme, aber aufgrund der breiteren Felge wäre der Serienreifen ja etwas kleiner vom Umfang her. Blöd nur, das ein TÜV-Ingenieur das nicht mehr ausrechnen darf. Da wird dann im Normalfall eine Tachoprüfung/-messung nötig sein. Aber für relativ schmales Geld beim ADAC zu bekommen.