H&R 35mm VA-Last?

  • Servus,
    ich weiß es gibt etliche Themen dazu, aber habe bei der Suche nichts passendes gefunden.


    Nun zum Problem, habe einen Corsa D 1.3 CDTI 75ps. Nun steht in einem Thread, dass ich demzufolge die Federn bis 851kg VA-Last nehmen muss.


    Jedoch beim Blick auf den Fahrzeugschein fällt mir auf, dass die Last bei mir 910kg. Dies ist bei mir Punkt 7.1 und 8.1 im Fahrzeugschein. Oder gibt dies die HA an, weil bei 7.2 und 8.2 steht 800kg. Bin etwas verwirrt und hoffe auf Antworten, weil ich mir die Federn die Tage bestellen wollte.


    Ich hoffe es gibt einen derartigen Thread noch nicht und ich werde nicht gesteinigt. :evil:


    gruss

  • Eigentlich geht es um die 7.1 oder 8.1 wenn ich mich nicht irre.


    Dort stehen bei (1.4 Liter Benziner) 845 kg und ich brauchte auch die bis 851 kg


    So gesehen bräuchtest du die ab 851 kg. Aber wäre wohl besser wenn dazu noch jemand was sagt der sich sicher ist ;)

  • Einfach hinten aufn Schein gucken, dort steht ob es die VA oder die HA ist. Hab mein Schein momentan net zur Hand.

  • Mal davon abgesehen, dass wir das schon mindestens 100 mal durchgekaut haben:


    7.1 ist die Achslast, die für dich interessant ist, also VA.


    Du hast 910kg drinstehen, also brauchst du Variante 2 ab 851kg ;)

  • danke, wollte es nur nochmal von jemanden hören.
    Weil in Timo's Sticky steht für mein Auto "bis 851kg", hat mich halt stutzig gemacht,


    danke für eure antworten kann dann geclosed werden :)

  • Habe den Thread mal angepasst :vogel:

    Toyota GT86 bestellt - Lieferung im März 2013
    (Dynamic White Pearl, Leder-Alcantara-Ausstattung (anthrazit), Navigationssystem Toyota Touch & Go, OZ Ultraleggera LM Graphit Matt 8x18, Tieferlegungsfedern Eibach, JBL Soundsystem)


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  • Also ich ware heut beim Eintragen meiner Neuen Felgen


    und hatte halt die ABE meiner Federn ihm gegeben uns sag waren ja vorher serien reifen drauf die musst ich ja nicht eintragen....


    Da meinte er das aber auch diese Federn müssen Eingetragen werden sonst Fährt man ohne versicherungsschutz....


    habe mir dann auch die Abe durch gelesen und es Stimmt....
    dort steht drinne :
    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.