Euralight Tagfahrlicht

  • Hallo,


    habe mir diese auch bestellt und ohne diese Standlichtfunktion.


    Da beim Corsa D die unterkannte des Nebelscheinwerfers 25cm vom Boden beträgt und Standlicht erst ab 35cm höhe erlaubt ist.


    Siehe einbau höhe Ford Galaxy.


    Und glaubt mir die Blauen messen das nach.
    Ich gebe kein Geld aus was nachher nicht zugelassen ist bzw. der Versicherungsschutz des Fahrzeuges erlicht !


    Gruss
    Corsales

  • War am 01.03.11 mit dem 1,2/80PS Edition meinerTochter beim TÜV Nord, habe letztes Jahr die dimmbaren TFL Euralights statt der Nebler eingebaut: Keine Beantstandung - drei Prüfer standen "rum" - fanden es super! Es dürfen vier Positonslichter verbaut sein. Wenn das anders wäre, wäre das LED Tagfahrlicht ab Werk in meiner C-Klasse S204 (wird gedimmt) auch nicht zulässig.


    Gruss Corsa-Opi, eigentlich Benz-Opi :wink: .. der sein "Patent" 1968 gemacht hat...


    P.S.: Ihr habt hier ein schönes, junges Forum, hab mir schon einige Tips geholt und teilweise verwirklicht (TFL/PDC) :top:

  • Hey ;)



    Dabei muss immer unterschieden werden: Positionslichter sind keine Standlichter, Standlcihter sind keine Tagfahrlichter, Nebelscheinwerfer sind auch keine Tagfahrlichter :D



    Wie die gesetzl. Bestimmungen für Positionslampen aussehen weiß ich nicht. Bei Standlichtern sind es aber nur 2, das hat mir mein TÜV'er so gesagt, er fand die Euralights mit Dimmung auch iO und hat die Einbauhöhe sowohl als Tagfahrlicht als auch als Standlicht nicht beanstandet.


    Der schlimmste Fall ist ja nicht dass man nicht durch den TÜV kommt, sondern der Versicherungsfall. Da wird eine Veränderung an der Lichttechnischen Einrichtung mal ganz schnell mindestens zur Teilschuld, vllt verliert man sogar den Versicherungsschutz. Und dann wirds richtig übel!


    Aber da würde ich mir mehr Sorgen machen wenn ich ein Xenon Kit verbaut hätte... :skeptisch:


    Hoffentlich kommts nie dazu...



    Gruß Denny :top:

  • Na dann: Stand- bzw. Parklicht sind per Definition Positionslichter. Die Euralights erfüllen zwei Funktionen: Positions- und Tagfahrlicht (wenn richtig beschaltet), und haben ABE für beide Funktionen, sonst hätte der TÜV die "kassiert". Ohne Fahrwerks-Tieferlegung unterschreiten sie die minimale Einbauhöhe am Neblerplatz um ganze 2cm - da kräht kein Hahn nach. Beim Benz S204 Avantgarde sind die LED-TFL auch statt der Nebler verbaut. Bilder gibts hier:


    http://www.motor-talk.de/fahrz…96/mercedes-c-klasse-s204


    Zitat

    Der schlimmste Fall ist ja nicht dass man nicht durch den TÜV kommt, sondern der Versicherungsfall.

    ... und ich dachte bisher, wir Älteren wären die Bedenkenträger :]


    Was, bitteschön, kann den hier einen Versicherungsfall auslösen?


    Gruss vom Corsa-Opi

  • Das es im Rahmen einer Unfallaufnahme "entdeckt"/beanstandet wird....und da darf halt jeder mal in seinen Versicherungsvertrag und das kleingedruckte gucken (wer nach einer Hummel schlägt, niest/erkältet am Steuer sitzt verreißt..)...heutzutage wird's da sehr schnell sehr "pingelig"...!

  • Hallo,


    bei Mercedes ist es so das die Leuchten eine Werksseitige zulassung haben und zwar genau auf diesen Fahrzeugtyp und danach wurde auch die Abnahme gemacht zwecks Anbauhöhe, Abstrahlwinkel, Helligkeit bei Dimmung etc.


    Bei BMW die Kennzeichen LED im BMW erlaubt im Corsa nicht genau deswegen.


    So sehe ich das mal


    Grad nebenbei die von Brabus zugelassene einstiegsbeleuchtung ! :top:


    Gruss
    Corsales

  • @ All,


    vielleicht trägt die hier zur Klärung bei: Euralights gibt es mit (min. Einbauhöhe 35cm) u. ohne (min. Einbauhöhe 25cm) Standlichtfunktion. Sollte man(n) bei der Bestellung entsprechend angeben. Wie ich weiter oben schrieb, hat der TÜV Nord die TFLs mit Standlichtfunktion bei mir NICHT!! beanstandet.


    Gruss
    Corsa-Opi

  • Ich hab mir jetzt auch die TFL ohne Standlichtfunktion bestellt. Bei Hansen hat man mir das auch empfohlen, da die Einbauhöhe von 350mm nicht möglich sind.
    Vlt schalte ich aber ein Relais zwischen Standlicht und TFL, damit ich sie auch bei eingeschalteten Scheinwerfern einschalten kann. Diese Funktion würd ich dann mit dem Nebelscheinwerfer-Taster bedienen.
    Ist zwar illegal, aber da kommt schon niemand drauf! Einmal Lichtschalter bzw. Zündung ausschalten, und die TFL sind wieder im Originalzustand, die Nebelscheinwerfer setzen sich ja da automatisch zurück!

  • Ist aber auch weniger als "albern", zuerst wegen der nicht-einzuhaltenden Einbauhöhe auf korrekten Typ zu achten, um es letztlich doch wieder illegal zu verbasteln....

  • Zitat

    Original von flex-didi
    Ist aber auch weniger als "albern", zuerst wegen der nicht-einzuhaltenden Einbauhöhe auf korrekten Typ zu achten, um es letztlich doch wieder illegal zu verbasteln....


    Das sehe ich anders. Wenn die Einbauhöhe nicht stimmt, ist es offensichtlich, die kann man in null komma nix nachmessen. Auf die geänderte Schaltung kommt so schnell keiner drauf... Und falls doch mal etwas beanstandet wird oder es Probleme beim TÜV gibt: Relais raus und fertig ! Mit der anderen Version hätte man in so einem Fall sicherlich mehr Probleme !


    Und "albern" "gebastelt" wird bei mir sowieso nicht, bei mir wird verkabelt und angeschlossen !