Hallo
bin gerade in der Bucht auf folgende Blenden gestoßen, was haltet ihr davon?
[Blockierte Grafik: http://www.aze-tuning.de/image…images/7061020090_B01.jpg]
Hallo
bin gerade in der Bucht auf folgende Blenden gestoßen, was haltet ihr davon?
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Die Frage ist ob sie erlaubt sind, weil sie ja fast die ganze Blinkerfläche verdecken.
Ich würde mal sagen nicht STVO-gerecht.
Gruß Tobi
ZitatOriginal von *DREA.CO*
Die Frage ist ob sie erlaubt sind, weil sie ja fast die ganze Blinkerfläche verdecken.
Ich würde mal sagen nicht STVO-gerecht.
Gruß Tobi
Denke ich nicht, bin aber natürlich nicht sicher. Von oben siehts zwar so aus, von unten wird der Blinker aber weiterhin gut sichtbar sein.
Ich halte von diesen Scheinwerferblenden nichts, sieht nach billigtuning aus (da es absgteht etc, außerdem sind nachlackierte Sachen nie 100%ig so wie original, das fällt auf) ansonsten würde es sichelrich ganz gut aussehen
Müsste man mal von vorne sehen. Lt. Vorschriften für Blinker sinds horizontal nach aussen vom Leuchtmittel aus 80° (den genauen Wert hab ich grad nicht im Kopf) und nach innen knappe 50° Abstrahlwinkel.
Wenn da nix verdeckt wird und die Winkel gegeben sind, dann sind die auch eintragungsfähig.
Also ich wahr neugierig und habe direkt bei mattig gefragt es gibt kein neues Design,sprich das sind die normalen blenden zum kleben mit 3M Band
Oder Kleber.tja schade aber heut zu Tage wird man leider schnell über den Tisch gezogen.
ZitatOriginal von *DREA.CO*
Die Frage ist ob sie erlaubt sind, weil sie ja fast die ganze Blinkerfläche verdecken.
Ich würde mal sagen nicht STVO-gerecht.
Gruß Tobi
die gibt es schon seit 2 jahren und ich habe die dinger und das sogar mit dem beiliegendem gutachten reguler eingetragen
Die gibt es doch sogar mit ABE oder irre ich mich jetzt??
Fakt ist schön ist anders.