Fiktive Abrechnung nach Unfall

  • Guten Abend,


    ich habe mich letzte Woche hier vorgestellt und euch gesagt, dass ich nun Corsa D - Fahrer bin :)


    Ich bin im Juli 2011 gleich zweimal in einen Unfall verwickelt worden.
    Beim ersten Mal ist mir ein LKW in die Spur gekommen, nix wildes. Allerdings hat der LKW Fahrerflucht begangen.


    Anders sah es dann 2 Wochen später aus. Ich fuhr auf einer Vorfahrtsstraße mit rund 60 km/h. Plötzlich und einfach unerwartet kam da ein Toyota von rechts. Der war einfach da. Ich hab noch sowas von auf die Bremse getreten aber ich wusste in dem Moment, dass es nicht mehr reicht und so war es auch. Was für eine Geschwindigkeit ich beim Aufprall hatte kann ich nicht sagen. Die Feuerwehr wurde von der Polizei ebenfalls rausgeschickt, weil ich dem Unfallverursacher in die Seite reingefahren bin und er nicht mehr aus seinem Fahrzeug kam. Er ist jedoch unverletzt geblieben.


    Mein Auto hatte wie durch ein Wunder so gut wie gar kein Schaden! Beim Unfallverursacher sah das schon anders aus. Er kam ja nichtmal mehr aus dem Auto.


    Ich habe jedenfalls ein Gutachten erstellen lassen.
    Der Schaden betrug Netto (ohne Mwst.) 1.024,64 €.
    Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs war mit 2.700,- € angegeben.


    Die Versicherung hat den Sachschaden auch komplett gezahlt (außer Verbringungskosten).


    Jetzt ist nun folgendes: Bei fiktiver Abrechnung darf man das Auto ja nicht 6 Monate lang nach dem Unfall verkaufen. Dies ist aber in meinem Fall geschehen, da ich den Corsa bei meinem Opel-Händler in Zahlung gegeben habe (unrepariert!). Wenn ich das Auto innerhalb der 6 Monaten verkaufe muss ich nach Totalschadenbasis abrechnen.


    Verkauft wurde mein alter Corsa für genau 1000,- €
    Wiederbeschaffungswert war 2.700,-
    Reparaturkosten lagen jedoch bei nur 1.024,- €


    Insgesamt bin ich das Auto also für 2.024,-€ losgeworden. Der Wert betrug jedoch 2.700,- €. Habe ich Anspruch auf die Differenz, also knapp 700€ ?


    Wenn ich im falschen Unterforum gelandet bin - Sorry.


    Lg

  • Ich verstehe dein Problem nicht, warum haste ihn denn für 1000€ verkauft, bist ja dann selber Schuld....

    ------------>>>>>>VW Golf VI GTI @ 290 PS & 350 NM<<<<<<------------

  • Warum sollte dir die Versicherung denn mehr bezahlen als die Reparatur kostet?
    Wenn du den Wagen zu preiswert verkaufst dann ist das doch dein Problem.
    Was heisst denn du darfst das Auto innerhalb der 1. 6 Monate nicht verkaufen? Du kannst mit deinem Auto machen was du möchtest. In jedem Fall bekommst du nur die Reparaturkosten ersetzt abzüglich der Mehrwertsteuer die nur bei nachgewiesener Reparatur erstattet wird.#
    Abrechnung auf Totalschadenbasis fällt bei dir doch aus weil die Reparatur deutlich preiswerter ist.

  • Also: Wie mein Vorredner schon sagte:
    Du hast Anspruch auf die Reparaturkosten abzüglich MwSt. die nur bei Rechnung bezahlt wird (und somit auch DU MwSt. zahlen musstest).
    Von daher kannst du froh sein, wenn deine Versicherung dir die komplette Summe überwiesen hat.
    Die 700 die da bei deiner Rechnung über bleiben sind also noch optimistisch ;) es wären also eigentlich eher 900.
    Und die stehen dir nicht zu.


    Grüße