innenraumbeleuchtung neon led

  • Hey ich wollte mal ein bissi Licht in mein Leben bzw in mein Auto bringen !
    Ich weiß jedoch nicht genau wie ich das am Besten anstelle und was ich dafür brauche ! Es gibt ja schon ein paar Einträge dazu hier im forum, aber ich werd daraus net schlau !
    Ich wollte den Fußraum von Fahrer und Beifahrer beleuchten und wenn es möglich ist auch den Fußraum der hinteren Sitze!


    1.Was nehme ich für Lichter, nehme ich LED's, Neonrören oder tausche ich am besten nur die orginal Lichter?? Was ist am Einfachsten und Billigsten und was sieht am Besten aus????


    2.Wie verbaue ich die dinger, muss ich die direkt an die Batterie anschließen oder kann ich das auch irgendwie an vorhandene Stecker dranstecken?Was muss ich beachten ?


    3.Was is noch legal und wo is die grenze zum laut StVo unzulässigen?

  • Wenn du bereits die anderen Beiträge (dank Suchmaschine ?) wohl erfasst hast, dann poste doch dort weiter und hak nach was da bisher gebastelt wurde ! Und wie´s halt geht.
    Gibt bestimmt geduldige Leut mit versierter Anleitung beistehend !


  • 1. LEDs sind natürlich am stylisten aber da muss man warscheinlich schon mehere an verschiedenen Stellen unterbringen um genug Ausleuchtung zu erzeugen.Gut wären dann schon Neonröhren/Kaltlichtkathoden im PC Bereich gibts unzählige. Die werden oft beim Casemodding benutzt. Vorteil: Die laufen direkt auch mit 12 Volt Gleichstrom und sind je nach dem schmal und klein.
    http://www.caseking.de/shop/catalog/default.php?cPath=28_43 hier ist eine große Auswahl zu finden. Ich würde die weißen in 10 cm länge fürs Auto empfehlen.


    2. Mh.. da kenn ich mich auch nicht so direkt aus. Zumindest musst du an eine Leitung die mit dem Türschalter oder der Dachleute verbunden ist dran. Weil nur an die Batterie das leuchtet ja dann dauernt. Das muss ja schon so sein das nur wenn du die Tür aufmachst das angeht.
    Aber wie ich schon paar mal hier gelesen hab soll es ja schon Leitungen für die Fußraumbeleuchtung geben. Weil manche haben ja auch Fußraumbeleuchtung. Genau kann ich dir da auch nicht weiterhelfen.


    3. Zulässig ist von dem ganzen genau genommen gar nichts. Da kein E Prüfzeichen vorliegt. Jedoch darf man ja auch Unterbodenbeleuchtung und sowas anbauen solange man es nicht wärend der Fahrt anmacht und bei Fußraumbeleuchtung ist ja nichts anderes gegeben.
    Also ich würde es auch bei mir einbauen wenn ich keinen Leasingwagen hätte.

  • Soweit ich weiß ist Unterbodenbeleuchtung nur zulässig solang der wagen auf Privatgrundstück steht. Sobald er auf die Strasse kommt ist die Betriebserlaubniss erloschen...
    Ich hatte auch mal blaue Röhren drunter :D
    Ich mach mir allerdings auch noch ein paar Röhren in den Fußraum da mir die Orginalpunkte zu mickrig sind

    Einmal editiert, zuletzt von OPCorsa ()

  • Zitat

    Original von agentsmith1612
    Jedoch darf man ja auch Unterbodenbeleuchtung und sowas anbauen solange man es nicht wärend der Fahrt anmacht und bei Fußraumbeleuchtung ist ja nichts anderes gegeben.


    Blödsinn !!!
    Sorry, aber Unterbodenbeleuchtung bleibt auch ausgeschaltet nicht zulässig, wenn angebaut (im Bereich der StVZO).


    Fußraumbeleuchtung im Inneren ist insofern nicht vgl. wenn dem eigentlich Sinn entsprechend nicht eine Außenwirkung damit verbunden ist. Also auch hier nicht ein blau-leuchtender Innenraum an einem vorbeifährt. Was einem dann noch allein die Füße buntig anstrahlt ist dann duldbar.

  • ja das mit der unterbodenbeleuchtung is son ding da gibts immer verschiedene ansichten!! die einen sagen es ist erlaubt solange man sie während der fahrt nicht anhat die anderen sagen es geht garnicht ! also ich hab beider schon 1000 fach gehört nur was ich auch gehört hab ich das man das als einstiegsbeleuchtung nehmen darf so nach dem motto: ich seh net wann wo meine tür is wenns dunkel is !!XD aber ich denk ma das is auch nur blödsinn!


    Aber mich würde es mal interessieren wie der genaue gesetzestext dazu lautet vllt hat der ja irgendeine lücke!!
    kennt jemand zufällig einen polizisten oder ist selber einer ;-), der sich damit beschäftigt/auskennt???????? vllt mach ich auch n neuen thread dazu auf ma schaun!!!

  • In jedem Forum immer wieder aufkommend, es ist und bleibt unzulässig.
    Was mancher Hersteller wie auch immer mal ab Werk hat(te) ist was anderes, bedarf dann ganz genauer Auslegungen.
    Von wegen als Ausstiegsbeleuchtung, dann auch so das nix nach draußen scheinen kann, nur im Stand bei geöffneter Tür etc.

  • hier ein kleiner ausschnitt aus der StVZO:


    Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung


    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.


    Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
    die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs


    die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren


    bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können


    das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
    Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


    edit:


    ansonsten hilft auch onkel google mal ;)


    anbei ein link, den ich über onkel google gefunden habe, natürlich übernehme ich dafür keine haftung:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2313

    ehemals: Corsa D 1.4 Sport (Magmarot) 90 PS von 04/2007 ---> 06/2010

    Einmal editiert, zuletzt von Basti ()