geleaster Corsa D Delle/Lackschaden

  • Genau, und was könnten dann die Folgen sein, wenn man das Auto zurück gibt. Evtl. wird einem vorgeworfen, nen Unfall gehabt zu haben?!
    Oder wie oder was?


    MfG

  • wäre möglich, aber wenn sie das genauso wie beim letzten machen dann brauche ich mir keine sorgen machen. und wenn doch gehe ich zu meinem verkäufer und sage ihm das es das letzte auto war was ich dort gekauft habe und es ist immerhin schon das dritte, ich glaub dann überlegt er sich das auch zweimal (und das tut er auch)
    aber wie gesagt in der hinsicht gabs noch keine probleme...

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  • Also mein Corsale ist auch geleast und der Vorgänger, Tigra TwinTop, war auch geleast.


    Zurückgabe erfolgte nur mit mündliche Aussagen: 3 Düllen (jeweils eins am Fahrer- und Beifahrertür und einer in der Nähe von Tankdeckel), haufen Steinschläge, ein tiefen Kratzer am Dach, am Fahrertür Türgriff war der Lack ab (mein Schatz übersah mal eine Säule beim Einparken) und diverse Kratzer im Innenraum (das Material ist irgendwie zu weich gewesen...Aussage FOH).


    Der Verkäufer meinte darauf: also normalen Gebrauchsschäden. Ich habe ihm nochmal darauf hingewiesen, aber der meinte dass es passt.


    Ich habe nie was wieder davon gehört.....ok, das Auto hat dann ein Mechaniker gekauft, weil der hatte auch meine Winterreifen noch abgekauft.
    Es hängt sehr davon ab wie der FOH vor Ort reagiert.


    Und man soll nie vergessen die wollen einer als Kunde behalten. Leasingkunden gelten als sehr Markentreu und das kann einer für sich benutzen.

  • Die Lackdichte kann sehrwohl gemessen werden, da sie sich auf jeden Fall von den umliegenden Bauteilen unterscheidet. EIn Fachmann erkennt auch, ob es sich um einen kleinen Schaden handelt oder ob ein Unfall rep. wurde. Zimindest in 9 von 10 Fällen.


    Meldepflicht besteht, zumindest bei uns in Österreich, gegenüber der Leasingfirma, da sie ja der rechtliche (wirkliche) Eigentümer des geleasten Autos ist und somit im Schadensfalle über Schadenhöhe, Art des Unfalls und Aufenthalt des Fahrzeuges Bescheid wissen muss. In der Praxis gibts dabei aber kein Problem. Beim Eintausch gibts bei Bagatellschäden keine Probleme. Unfallautos (Rahmenschäden, Wasserschäden, etc.) gibts sehrwohl Abwertungen, die der Händler in gesetzlichem Rahmen zu bestimmen hat. Dann muß man halt schauen, ob es sich mit dem Restwert noch ausgeht.


    Abhilfe kann hier die richtige Kasko schaffen.

  • Danke für eure Antworten:


    Das klingt für mich jetzt alles so, als könne ich durchaus auch ohne Meldung bei der Leasing FACHGERECHT reparieren lassen, ohne bei der Rückgabe größere Probleme zu bekommen, solange ich es dann angebe...


    Oder?


    MFG


  • Wie gesagt das kommt dann auch auf den FOH an, wie lange du kunde bist usw.
    Letzendlich musst du selber für dich wissen was das beste ist.
    ich bleibe dabei und würde reparaturen nich preisgeben die gemacht wurden, vielleicht erst dann wenn man wirklich drauf angesprochen wird.
    kopjekoffie hat schon recht. ich glaub auch das ein weiterer "verkaufter" wagen opel wichtiger ist als reparaturen am alten...

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  • Jeder Leasingnehmer, wie ich auch hier wieder lesen kann, vergisst sehr gerne dass er mit Fremdeigentum auf der Strasse ist.


    Grundsätzlich hat der Leasingnehmer die Meldepflicht und der Leasinggeber die Entscheidungsgewalt.


    Und zu der Rückgabe: wenn mir damals ein Kunde auf die Tour gekommen wäre "dann lease ich halt kein Auto mehr (bei Dir)",
    O.K., dann wird ein ordentliches Rücknahmeprotokoll gefertigt - und wenn man sich uneinig über die beanstandeten Kosten ist, bestimmt der Leasinggeber halt einen freien Sachverständigen zur Begutachtung der Mängel........

  • Zitat

    Original von Westi
    Jeder Leasingnehmer, wie ich auch hier wieder lesen kann, vergisst sehr gerne dass er mit Fremdeigentum auf der Strasse ist.


    Grundsätzlich hat der Leasingnehmer die Meldepflicht und der Leasinggeber die Entscheidungsgewalt.


    Und zu der Rückgabe: wenn mir damals ein Kunde auf die Tour gekommen wäre "dann lease ich halt kein Auto mehr (bei Dir)",
    O.K., dann wird ein ordentliches Rücknahmeprotokoll gefertigt - und wenn man sich uneinig über die beanstandeten Kosten ist, bestimmt der Leasinggeber halt einen freien Sachverständigen zur Begutachtung der Mängel........


    Klingt interessant, was du schreibst. Anscheinend bist/warst du mal Autoverkäufer.
    Wie sieht denn dann die gängige Praxis in solchen Fällen aus? Sprich, wenn ich mein Auto fachmännisch habe reparieren habe lassen, es aber nicht gemeldet habe.


    MfG

  • Zitat

    Original von Imperator19


    Klingt interessant, was du schreibst. Anscheinend bist/warst du mal Autoverkäufer.
    Wie sieht denn dann die gängige Praxis in solchen Fällen aus? Sprich, wenn ich mein Auto fachmännisch habe reparieren habe lassen, es aber nicht gemeldet habe.


    MfG


    So wie es hier geschildert wird, ist eine fachmännische Instandsetzung ja immer relativ.


    Grundsätzlich haben wir noch nie bei einer Fahrzeugrücknahme die Lackstärke kontrolliert, es ist mir im Umkreis auch kein Betrieb bekannt, bei dem dies durchgeführt wird.


    Die Bewertung ist eigentlich nichts anderes als eine Gebrauchtwagenbewerung bei einem zu Inzahlung zu nehmenden Fahrzeug.


    Die Frage die sich aber stellt ist folgende: wurden etwaige Unfallschäden verschwiegen????
    Da die Rechtsprechung heute sehr streng ist, wäre ich da vorsichtig.
    Wenn Du Unfallfreiheit angibist und sich anderes herausstellen sollte, kann dies entsprechend übel ausgelegt werden.....
    Ich wäre da vorsichtig - in Bezug auf etwaige (Nicht-) Meldungen an den Leasinggeber, etwaige Wahl eines Instandsetzungsortes...


    Das Fahrzeug ist nicht Dein Eigentum und sollte auch so in allen Belangen behandelt werden.


    Wenn andere, "erfahrene" Leasingnehmer aus der bisherigen Erfahrung anders urteilen, haben diese bisweilen den "normalen" Ablauf zum Leasingende erlebt.


    Nur, dies kann sich genauso irgendwann einmal verdammt ändern und teuer werden.....

  • recht könntest du haben. aber manchmal sollte man einfach die klappe halten.
    ich sehe zumindest bei mir keine probleme warum ich meine meinung ändern sollte. der nächste wird wahrscheinlich wieder ein corsa. bis dahin werde ich mein/deren auto mit bestem gewissen pflegen und da sollte die ein oder andere delle auch kein problem sein wenn opel nie was davon erfährt.
    übrigens steht bei mir im check heft nach der inspektion "Karosserie OK"
    vielleicht jetzt schon an den wiederverkauf gedacht?(

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