Beiträge von DerFanta

    man kann aber doch den Sitz von der Konsole trennen oder ?

    Rückbau bis auf die Ebene der einzelnen Bestellnummern sollte wohl möglich sein. Oder Du entfernst beim frisch erstandenen Sitz den Bezug und ziehst den deines aktuellen Sitzes drüber. Keine Ahnung, ob das geht bzw. man dafür Sattler sein muss, aber auf Ebay werden zumindest originale Sitzbezüge angeboten...


    Viele Grüße, DerFanta

    Gibt es shops wo ich zu den Nummern was finde?

    Da habe ich leider keine Erfahrungswerte. Neu direkt beim FOH wird das sicher teuer... Von Drittanbietern wird's diese Trägerkonstruktionen wohl nicht geben, und auch Wrackschlachter werden die meines Erachtens nur selten anbieten, weil die Demontage sich kaum lohnt.


    Ich würde an Deiner Stelle mal nach einem kompletten gebrauchten Beifahrersitz zum selbst zerpflücken oder 1-zu-1-Tausch schauen, z.B. hierüber bei Ebay. Mit dem Ebay-User benzinfresser habe ich gute Erfahrungen gemacht.


    Viele Grüße, DerFanta

    Das mattschwarze Editionsmodell des Corsa D – war glaube ich eine Variante der OPC Nürburgring Edition – hatte seine Außenfarbe mittels Folierung bekommen, ist also durchaus eine Überlegung wert.


    Beim Folieren ist der Arbeitsaufwand die größte Position, daher würde ich durchaus auch mal mal nach Folien mit Perlmuttglanz- oder Flipflop-Effekt ausschaue halten – gibt's auch in Pinktönen :D


    Viele Grüße, DerFanta

    Herzlich willkommen und viel Spaß hier im Forum, Klaus!


    Hatten tatsächlich bereits die 2008er Corsa schon keine Türschutzleisten in Wagenfahrbe mehr? Ein sich sehr schön in die bestehende Front integrierendes, nachgerüstetes Tagfahrlicht!


    Viele Grüße, DerFanta

    Danke für das Lob! Leider bin ich mit der Umsetzung weiterer Ideen etwas ins Hintertreffen geraten...


    Hast du zufällig einen Link zu den Blauglas Tagfahrt Birnen?

    Nein, leider nicht. War aber auch kein namhafter Hersteller sondern nur irgendein Fernost-Import.


    Am wichtigsten ist, dass Du Leuchtmittel mit durchgefärbtem Glaskolben nimmst und nicht Standardbirnen, die nur oberflächlich in Blau beschichtet wurden: Gerade billige Beschichtungen neigen zum aufreißen/abplatzen, was zu Temperaturunterschieden im Glas und in der Folge zu vorzeitigem Versagen führt.


    Viele Grüße, DerFanta

    Hallo LauKeu,


    Der 101 PS 1.4er ist meines Wissens genau genommen nur ein 89 PS (?) 1.4er ohne Abregelung im hohen Drehzahlbereich, so dass er kurz bevor der Drehzahlbegerenzer eingreift, 101 PS erreicht - Motorbezeichnungen A14XER und A14XEL.


    Mit Chiptuning kommt man (bei beiden gleich) wohl an die 120 PS, und die Durchzugsschwäche im niedrigen Drehzahlbereich ist weitgehend weg. Aber dafür wird dann Benzin mit 102 Oktan Pflicht. Und: Es gibt soviel ich weiß keinen Chiptuning-Anbieter, dessen Modifikation für den öffentlichen Straßenverkehr eine Zulassung hat, was für mich das Killer-kriterium ist.


    Soweit von mir, aber hier im Forum sind ein paar Mitglieder mit praktischen Erfahrungswerten.


    Viele Grüße, DerFanta

    Hallo Deniese,


    Das tut mir sehr leid für Dich. Ebenso erging es mir mit meinem Opel Astra...


    Restwertermittlung ist ohne genaue Schadensbeschreibung inklusive Bilder nur Rätselraten. Zumindest den Wert Deines Autos im intakten Zustand bekommst Du kostenlos z.B. hier berechnet. Aber vielleicht kannst Du ja noch was machen:


    1. Als Geschädigte (wenn es so auch eindeutig bei der zuständigen Verursacherversicherung fest steht) hast Du Anspruch auf die Schadenermittlung durch einen unabhängigen, von Dir selbst bestellten Gutachter, wobei ich dafür die Dekra absolut empfehlen kann. Das Gutachten enthält dann auch automatisch ein tragfähiges Restwertangebot, sprich: Jemand Reales ist bereit, die genannte Summe X für Deinen Wagen im jetzigen Zustand zu zahlen!


    2. Sollte das Gutachten zu dem Schluss kommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen (= wirtschaftlicher Totalschaden), ist noch zu prüfen, ob auch ein finanzieller Totalschaden vorliegt: Übersteigen die Reparaturkosten NICHT 130% des Wiederbeschaffungswertes, zahlt die gegnerische Versicherungen auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin in der Regel doch die volle Reparatur - Stichwort 130%-Regel. Aber dann ist auch wirklich Schluss, und das muss man sich bei einem vor drei Jahren für 4.000 Euro gekauften Wagen auch gut überlegen. Aber genau wegen des Sentimentalitätswertes gibt es jene Regel.


    Das ist jetzt aber keine Rechtsberatung sondern nur ein paar Tipps von mir!


    Viele Grüße, DerFanta