Hallo Deniese,
Das tut mir sehr leid für Dich. Ebenso erging es mir mit meinem Opel Astra...
Restwertermittlung ist ohne genaue Schadensbeschreibung inklusive Bilder nur Rätselraten. Zumindest den Wert Deines Autos im intakten Zustand bekommst Du kostenlos z.B. hier berechnet. Aber vielleicht kannst Du ja noch was machen:
1. Als Geschädigte (wenn es so auch eindeutig bei der zuständigen Verursacherversicherung fest steht) hast Du Anspruch auf die Schadenermittlung durch einen unabhängigen, von Dir selbst bestellten Gutachter, wobei ich dafür die Dekra absolut empfehlen kann. Das Gutachten enthält dann auch automatisch ein tragfähiges Restwertangebot, sprich: Jemand Reales ist bereit, die genannte Summe X für Deinen Wagen im jetzigen Zustand zu zahlen!
2. Sollte das Gutachten zu dem Schluss kommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen (= wirtschaftlicher Totalschaden), ist noch zu prüfen, ob auch ein finanzieller Totalschaden vorliegt: Übersteigen die Reparaturkosten NICHT 130% des Wiederbeschaffungswertes, zahlt die gegnerische Versicherungen auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin in der Regel doch die volle Reparatur - Stichwort 130%-Regel. Aber dann ist auch wirklich Schluss, und das muss man sich bei einem vor drei Jahren für 4.000 Euro gekauften Wagen auch gut überlegen. Aber genau wegen des Sentimentalitätswertes gibt es jene Regel.
Das ist jetzt aber keine Rechtsberatung sondern nur ein paar Tipps von mir!
Viele Grüße, DerFanta