Hallo Haribo,
schon klar, ich habe Deine Aussage keinesfalls in Frage gestellt, nur erweitert. Deine Aussage ist völlig korrekt.
Hier nochmal zu Verdeutlichung:
Wenn man einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, gibt es drei Möglichkeiten:
1.) Den von den Gutachtern ermittelten Wert nehmen und sich einen anderen Wagen kaufen. Der verunfallte Wagen gehört dann der Versicherung. Man darf allenfalls noch persönliches Zubehör ausbauen. Jedoch KEINESFALLES den Wagen bei eBay oder ähnliches verkaufen.
2.) Wenn man sich dazu entschließt den Wagen reparieren zu lassen, dann darf man den von den Gutachtern ermittelten Wert um 30% überrschreiten! Allerdings muss eine fachgerechte Reparatur der Versicherung nachgewiesen werden. Da kommt im Zweifel auch ein Sachverständiger der Versicherung raus...
3.) Man kann jedoch auch das im Gutachten ermittelte Geld nehmen und das Auto von der Versicherung zurückkaufen. In diesem Falle sollte man schnell sein. Das verunfallte Auto wird von der Versicherung in einer Restwertbörse zu Kauf angeboten, dabei können Gebote abgegeben werden, ähnlich wie bei eBay. Das höchste Gebot legt dann die Rückkaufsumme fest. Diese wird dann von den Reparaturkosten abgezogen und den Restbetrag bekommt das Unfallopfer ausgezahlt. In diesem Falle behält man das Unfallauto und könnte es theoretisch bei eBay einstellen, was aber in der Regel keinen Sinn ergibt.
Bitte korrigiert mich, falls ich en detail falsch liege.
Liebe Grüße
Rolf