Hey
Dabei muss immer unterschieden werden: Positionslichter sind keine Standlichter, Standlcihter sind keine Tagfahrlichter, Nebelscheinwerfer sind auch keine Tagfahrlichter
Wie die gesetzl. Bestimmungen für Positionslampen aussehen weiß ich nicht. Bei Standlichtern sind es aber nur 2, das hat mir mein TÜV'er so gesagt, er fand die Euralights mit Dimmung auch iO und hat die Einbauhöhe sowohl als Tagfahrlicht als auch als Standlicht nicht beanstandet.
Der schlimmste Fall ist ja nicht dass man nicht durch den TÜV kommt, sondern der Versicherungsfall. Da wird eine Veränderung an der Lichttechnischen Einrichtung mal ganz schnell mindestens zur Teilschuld, vllt verliert man sogar den Versicherungsschutz. Und dann wirds richtig übel!
Aber da würde ich mir mehr Sorgen machen wenn ich ein Xenon Kit verbaut hätte... :skeptisch:
Hoffentlich kommts nie dazu...
Gruß Denny